Von Günther M. Wiedemann, 10.06.09, 20:09h, aktualisiert 12.06.09, 10:08h
Die Verbände äußerten sich am Mittwoch in einer Sachverständigen-Anhörung des Düsseldorfer Landtages zum Nichtraucherschutz. Anlass ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, mit dem sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes umsetzen will. Die Richter in Karlsruhe hatten im letzten Sommer entschieden, ein generelles Rauchverbot sei durchaus zulässig; wenn der Gesetzgeber dies nicht wolle, dann dürfe er Einraum-Kneipen aus Wettbewerbsgründen nicht gegenüber jenen Gaststätten benachteiligen, die einen speziellen Raucherraum einrichten können, wie es das bisherige NRW-Gesetz vorsieht.
Mit der Novelle können Wirte von „Eckkneipen“ ihr Lokal zur Rauchergaststätte erklären, wenn diese nicht größer als 75 Quadratmeter ist und in ihr keine Speisen zubereitet werden. Außerdem dürfen Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang haben und das Lokal muss klar aus Raucherlokal gekennzeichnet werden. Diese Auflagen hatte das Verfassungsgericht verfügt.
In der Anhörung bemängelten mehrere Experten, dass sich NRW nicht zu einem generellen Rauchverbot hat durchringen können. Die Grünen fordern dies mit einem eigenen Gesetzentwurf. Beanstandet wurden zudem heftig die bislang schon in NRW zulässigen Ausnahmen vom Rauchverbot, etwa bei Brauchtumsfesten oder Veranstaltungen in Festzelten. Diese Ausnahmen seien „gesundheitspolitisch nicht zu verantworten“, urteilt das Krebsforschungszentrum.
Für die Ordnungsämter sind die Ausnahmen „kaum vollziehbar“, weshalb der Nichtraucherschutz eben weitgehend wirkungslos sei, stellt der Städtetag fest. Ähnlich urteilt die Stadt Köln. Die Einhaltung des Rauchverbots in Gaststättenbetrieben sei „kaum kontrollier bzw. durchsetzbar“. „Auch die Überprüfung der ordnungsgemäßen Einrichtung eines abgeschlossenen Raucherraums gestaltet sich als schwierig“, heißt es in der Stellungnahme des Kölner Ordnungsamtes. Entschieden abgelehnt wird die Möglichkeit, Gaststätten zu Raucherclubs zu erklären.
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