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Verhandlung

Turbulente Proteste im Gericht

Von Clemens Schminke, 15.06.09, 20:50h

Im Prozess um Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Polizeibeamte in der Agentur für Arbeit herrschen ungewöhnliche Anordnungen. Der Saal ist verriegelt, die Polizeipräsenz ist groß.

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Prozess um Hausfriedensbruch (Symbolbild: dpa)
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Prozess um Hausfriedensbruch (Symbolbild: dpa)
„Die Öffentlichkeit wird behandelt wie bei einem Mafia-Prozess“, sagte Rechtsanwalt Detlef Hartmann am Montag zu Beginn des Prozesses, in dem er zwei Männer gegen die Vorwürfe des Hausfriedensbruchs und Widerstands verteidigte. Die „sitzungspolizeilichen Anordnungen“ waren in der Tat ungewöhnlich für einen solchen Fall. So waren die Stahltüren vor Saal 210 verriegelt, der Zugang war nur über einen anderen Saal möglich, und dort wurden die Zuschauer mit einem Metalldetektor abgetastet und mussten sich mit einem Personaldokument ausweisen, das kopiert wurde. Und überall war die Polizei präsent.

Hartmanns Kritik, die Vorkehrungen seien überzogen und sollten einen „Abschreckungscharakter“ für ohnehin „stigmatisierte Menschen“ haben, wies die Amtsrichterin zurück. Im Internet habe es Aufrufe gegeben, den Prozess zu stören, unter anderem mit den Worten: „Es wird knallen!“ So weit kam es nicht, doch die Unruhe war groß, von demonstrativem Beifall der knapp 100 Besucher bis zu gebrüllten Zwischenrufen.

Am 1. Oktober 2007 gehörten Frank G. (39) und Uwe T. (54, Namen gerändert) zu den rund 60 Leuten, die zunächst vor und dann in der Kölner Agentur für Arbeit die Aktion „Zahltag“ veranstalteten. Bei diesen Aktionen, die schon in mehreren Städten stattfanden, demonstrieren Erwerbslosen-Gruppen gegen die Arbeitsgemeinschaften (Argen), die die Agenturen für Arbeit und die Kommunen gebildet haben, um die Eingliederung ins Berufsleben und das Arbeitslosengeld II zu gewährleisten. Damals war die Demonstration nur vor dem Gebäude genehmigt. Weil die Teilnehmer dann im Foyer „die Geschäftsprozesse gestört“ hätten, habe er ein Hausverbot ausgesprochen und die Polizei um die Umsetzung gebeten, sagte der stellvertretende Agenturleiter Peter Picker im Zeugenstand. Die Anklage hält fest, Frank G. als Versammlungsleiter habe sich geweigert, dem Verbot Folge zu leisten. Bei der gewaltsamen Abführung habe er sich gewehrt, zum Beispiel mit den Armen um sich geschlagen, und Uwe T. habe versucht, ihn aus dem Griff der Beamten zu befreien.

Frank G. rechtfertigte die Aktion damit, sie habe dazu gedient, die Arge als einen „Ort der isolierten Entwürdigung und Entrechtung“ zu einem „sozialen Ort zu machen“. Es gelte, gegen ein „krankes System“ vorzugehen, im dem Anträge auf Arbeitslosengeld II und Widersprüche immer wieder „ignoriert und verschleppt“ würden.“ Der mitangeklagte Uwe T. sprach schlicht von einer „albernen Anklage“.

Das Urteil folgt.



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