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Kommentar zur Verschwendung

Sorgloser Umgang mit Steuergeldern

Von Heinz Tutt, 15.06.09, 20:36h

Der jüngste Bericht des Landesrechnungshofs NRW hält den Behörden wie in jedem Jahr den Spiegel vor Augen. Dabei fällt auf: Das Gesetz zur Korruptionsbekämpfung, das seit 2005 gilt, wird im Land immer noch zu lax gehandhabt.

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In vielen Behörden in NRW sitzt das Geld ziemlich locker. (Bild: dpa)
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In vielen Behörden in NRW sitzt das Geld ziemlich locker. (Bild: dpa)
Der jüngste Bericht des Landesrechnungshofs NRW hält den Behörden wie in jedem Jahr den Spiegel vor Augen. In fast allen Bereichen haben die unabhängigen Prüfer bei Stichproben Defizite beim Umgang der Bediensteten mit Steuergeldern aufgespürt. Eine überschlägige Rechnung ergibt bei nur wenigen Prüffällen schon eine dreistellige Millionensumme, die offensichtlich verschleudert wurde.

In den meisten Fällen zeigen sich die Ministerien einsichtig und versprechen Besserung, vor allem, wenn die Misswirtschaft durch eine Änderung der Organisationsstruktur abgestellt werden kann. Gegen Bedienstete freilich, die ihrer Vertrauensstellung etwa bei der Vergabe von Aufträgen nicht nachkommen, hilft vor allem die strikte Beachtung des Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung, das seit 2005 in Kraft ist.

Es ist allerdings erschreckend, dass nach nunmehr vier Jahren die Umsetzung dieses Gesetzes in vielen Behörden noch immer auf sich warten lässt. Gerade, weil die überwiegende Mehrzahl der Bediensteten in der Verwaltung sich rechtlich sauber verhält, muss den wenigen schwarzen Schafen das Handwerk durch Kontrolle gelegt werden. Der Landesrechnungshof kann nur an die Behördenleitungen appellieren. Denn die einzig wirksame Waffe der Prüfer ist, Missstände öffentlich machen.

Dabei sollten die Ministerien und nachgeordneten Behörden den Landesrechnungshof weniger als unangenehme Kontrollinstanz ansehen, die Fehler und Verschwendung anprangert. Der Landesrechnungshof will sich vielmehr als beratendes Gremium verstanden wissen, das Ratschläge geben kann, Verwaltungsabläufe effizienter zu gestallten. Wenn dabei mittelfristig Millionenbeträge des Steuerzahlers vor Verschwendung bewahrt werden, hätte sich dies für alle Beteiligten bezahlt gemacht.



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