Von Heinz Tutt, 15.06.09, 20:36h
In den meisten Fällen zeigen sich die Ministerien einsichtig und versprechen Besserung, vor allem, wenn die Misswirtschaft durch eine Änderung der Organisationsstruktur abgestellt werden kann. Gegen Bedienstete freilich, die ihrer Vertrauensstellung etwa bei der Vergabe von Aufträgen nicht nachkommen, hilft vor allem die strikte Beachtung des Gesetzes zur Korruptionsbekämpfung, das seit 2005 in Kraft ist.
Es ist allerdings erschreckend, dass nach nunmehr vier Jahren die Umsetzung dieses Gesetzes in vielen Behörden noch immer auf sich warten lässt. Gerade, weil die überwiegende Mehrzahl der Bediensteten in der Verwaltung sich rechtlich sauber verhält, muss den wenigen schwarzen Schafen das Handwerk durch Kontrolle gelegt werden. Der Landesrechnungshof kann nur an die Behördenleitungen appellieren. Denn die einzig wirksame Waffe der Prüfer ist, Missstände öffentlich machen.
Dabei sollten die Ministerien und nachgeordneten Behörden den Landesrechnungshof weniger als unangenehme Kontrollinstanz ansehen, die Fehler und Verschwendung anprangert. Der Landesrechnungshof will sich vielmehr als beratendes Gremium verstanden wissen, das Ratschläge geben kann, Verwaltungsabläufe effizienter zu gestallten. Wenn dabei mittelfristig Millionenbeträge des Steuerzahlers vor Verschwendung bewahrt werden, hätte sich dies für alle Beteiligten bezahlt gemacht.
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