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Prozess

Frau aus Eifersucht niedergestochen

Von Hariett Drack, 16.06.09, 12:20h, aktualisiert 16.06.09, 19:09h

„Sie war die Liebe meines Lebens“ - der Angeklagte, dem der Staatsanwalt versuchten Mord vorwirft, hat das Ende seiner gescheiterten Beziehung nicht verkraftet.

Vor Gericht
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Dem Angeklagten wird versuchter Mord vorgeworfen. (Symbolbild: dpa)
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Dem Angeklagten wird versuchter Mord vorgeworfen. (Symbolbild: dpa)
Innenstadt - Es ist wieder mal eine Frage der Ehre, mit der sich die Schwurgerichtskammer beschäftigen muss: „Sie sollte keinem anderen gehören, das hat für mich etwas mit Ehre zu tun“, erklärt Davut Y. (43) die Tat, die im September vergangenen Jahres in Kalk geschah und seine Ex-Freundin (29) beinah das Leben gekostet hätte. Mit einem Messer hatte er der jungen Frau, die bei ihren Eltern in Kalk lebte, nachts aufgelauert und sie niedergestochen. Ihm gelang zunächst die Flucht. Da ihn „Gewissensbisse plagten“, hatte er sich am nächsten Tag in Begleitung eines Anwaltes der Polizei gestellt.

Der Staatsanwalt wirft Y. versuchten Mord vor und geht von gleich zwei Mordmerkmalen aus: „Heimtücke und niedere Beweggründe“. Y. habe den Tod des Opfers „billigend in Kauf genommen“. Der gebürtige Türke war wenige Wochen vor der Tat aus seiner Heimat nach Deutschland gereist, hatte einen Asylantrag gestellt und wollte seine Ex-Freundin zur Rede stellen. Vor dem Hause ihrer Eltern hatte er ihr nachts aufgelauert und seinem Opfer drei ellenlange Schnitte an der Schulter, an der Hüfte und dem Oberschenkel zugefügt. Nur weil der Vater des Opfers der Tochter zur Hilfe kam und sie immer wieder versucht hatte, den Messerstichen zu entkommen, war nicht noch Schlimmeres passiert. Mit den Worten „Dich stech ich auch noch ab“, hatte Davut Y. gegenüber seinem Ex-Schwiegervater die Flucht ergriffen.

Gegen den Willen der Eltern

Täter und Opfer hatten sich 2005 in einem Internet-Chatroom kennengelernt: Schon bald hatte die junge Frau den verheirateten Mann und dreifachen Familienvater in seiner Heimat besucht - gegen den Willen ihrer Eltern, die sowohl den Altersunterschied des Paares missbilligten wie auch die Tatsache, dass er Kurde ist. Die Fernbeziehung dauerte anderthalb Jahre, dann beendete die Frau die Beziehung, wandte sich in Köln einem anderen Mann zu. Weil Davut Y. das nicht wahrhaben wollte, mischte sich die Mutter ein und schickte ihm per e-mail ein Foto mit den Zeilen: „Meine Tochter kann ins Bett gehen, mit wem sie will“. Das Foto zeigte die Tochter mit ihrem neuen Freund.

„Ich wollte es von ihr persönlich hören“, erklärt Davut Y. am ersten Prozesstag seinen spontanen Entschluss, nach Deutschland zu reisen und der Ex-Freundin vor ihrer Kalker Wohnung aufzulauern. Allerdings habe er zu keinem Zeitpunkt geplant, die Frau umzubringen. Das Messer mit einer 30 Zentimeter langen Klinge habe er „zum täglichen Gebrauch“ stets mit sich geführt.

In einer von seinen Anwälten verlesenen Erklärung distanziert sich der Angeklagte ausdrücklich von Angaben, die er gegenüber der psychiatrischen Sachverständigen gemacht hat. Darin ist nämlich immer wieder von Blutrache und Bedrohungen die Rede, mit denen Davut Y. die gesamte Familie seiner Ex-Freundin monatelang terrorisiert haben soll. Deutlicher Hinweis für ein geplantes Verbrechen, obwohl der Angeklagte ja angeblich „spontan“ gehandelt haben will. Das Opfer wie auch dessen Eltern werden am Donnerstag im Zeugenstand aussagen.



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