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Bundestag

Kein Gesetz zur Patientenverfügung?

Erstellt 26.05.09, 10:14h, aktualisiert 26.05.09, 14:44h

Jahrelang haben die Abgeordneten des Bundestages darum gerungen, eine gesetzliche Regelung für die Patientenverfügung zu finden. Doch jetzt droht das Projekt endgültig zu scheitern. Damit bliebe die Rechtsunsicherheit für die Patienten bestehen.

Patientenverfügung
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Gibt es nach jahrelanger Diskussion gar kein Gesetz zur Patientenverfügung? (Bild: dpa)
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Gibt es nach jahrelanger Diskussion gar kein Gesetz zur Patientenverfügung? (Bild: dpa)
BERLIN - Nach neuem Streit in der Koalition besteht die SPD auf einer Bundestags-Entscheidung über Patientenverfügungen noch vor der Sommerpause. "Das wird entschieden, das kommt zum Schwur", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Joachim Stünker am Dienstag in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur dpa.

Zuvor hatte es zwischen den Sozialdemokraten und der Union eine Auseinandersetzung über das Abstimmungsverfahren gegeben. Die Schlussberatungen waren daraufhin von der Bundestags-Tagesordnung für diesen Donnerstag genommen worden.

SPD will die Entscheidung suchen

Stünker kündigte an, die Sozialdemokraten wollten nun in der kommenden Sitzungswoche des Bundestags Mitte Juni die Entscheidung suchen. "Die Diskussion der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Rechtsunsicherheit so groß ist, dass der Gesetzgeber handeln muss. Das sagen bis auf eine Ausnahme auch die Sachverständigen, die Gutachten für den Rechtsausschuss abgegeben haben."

Mit Patientenverfügungen kann festgelegt werden, wie eine ärztliche Behandlung ablaufen soll, wenn der Patient zum Beispiel im Koma liegt und sich nicht äußern kann. Die Zahl der Bürger, die schon Verfügungen für einen solchen Fall abgegeben haben, soll in die Millionen gehen.

Dem Bundestag liegen mittlerweile drei Vorschläge von fraktionsübergreifenden Gruppen für eine gesetzliche Regelung vor. Das Modell von Stünker sieht eine weitgehende Verbindlichkeit der Verfügungen vor. In eine ähnliche Richtung geht der Antrag einer Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang Zöller (CSU). Diese plädiert dafür, dass Angehörige, Betreuer und Ärzte gemeinsam am Krankenbett über die Auslegung der Verfügung beraten soll.

Streit über das Abstimmungsverfahren

Die strengsten Vorgaben macht der Vorschlag des stellvertretenden Unions-Fraktionschefs Wolfgang Bosbach. Er unterscheidet für den Grad der Verbindlichkeit danach, ob diese nach Beratung durch einen Arzt abgefasst wurden oder nicht. Zuletzt hat noch eine Gruppe um den CDU- Parlamentarier Hubert Hüppe eine Initiative gestartet, die auf eine Regelung verzichten will.

Stünker wirft nun der Union vor, versucht zu haben, über das Verfahren das Abstimmungsergebnis zu beeinflussen. "Sie wollten ein Abstimmungsverfahren, bei dem klar war, dass kein Antrag eine Mehrheit haben würde und es deshalb bei einer Nicht-Regelung bleibt." Er sei dafür, dass zunächst über den Antrag von Hüppe abgestimmt werde. Dann wäre zu Beginn geklärt, dass der Bundestag überhaupt eine Regelung wolle.

Dann sollte über die drei Gesetzes-Anträge abgestimmt werden. Der Vorstoß, der bei diesem zweiten Votum am schlechtesten abschneidet, solle dann ausscheiden. Im dritten Abstimmungsgang solle dann über die zwei verbliebenen Vorschläge entschieden werden. (dpa)



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