Erstellt 26.05.09, 10:14h, aktualisiert 26.05.09, 14:44h
Zuvor hatte es zwischen den Sozialdemokraten und der Union eine Auseinandersetzung über das Abstimmungsverfahren gegeben. Die Schlussberatungen waren daraufhin von der Bundestags-Tagesordnung für diesen Donnerstag genommen worden.
SPD will die Entscheidung suchen
Stünker kündigte an, die Sozialdemokraten wollten nun in der kommenden Sitzungswoche des Bundestags Mitte Juni die Entscheidung suchen. "Die Diskussion der vergangenen Jahre hat gezeigt, dass die Rechtsunsicherheit so groß ist, dass der Gesetzgeber handeln muss. Das sagen bis auf eine Ausnahme auch die Sachverständigen, die Gutachten für den Rechtsausschuss abgegeben haben."
Mit Patientenverfügungen kann festgelegt werden, wie eine ärztliche Behandlung ablaufen soll, wenn der Patient zum Beispiel im Koma liegt und sich nicht äußern kann. Die Zahl der Bürger, die schon Verfügungen für einen solchen Fall abgegeben haben, soll in die Millionen gehen.
Dem Bundestag liegen mittlerweile drei Vorschläge von fraktionsübergreifenden Gruppen für eine gesetzliche Regelung vor. Das Modell von Stünker sieht eine weitgehende Verbindlichkeit der Verfügungen vor. In eine ähnliche Richtung geht der Antrag einer Gruppe um den Abgeordneten Wolfgang Zöller (CSU). Diese plädiert dafür, dass Angehörige, Betreuer und Ärzte gemeinsam am Krankenbett über die Auslegung der Verfügung beraten soll.
Streit über das Abstimmungsverfahren
Die strengsten Vorgaben macht der Vorschlag des stellvertretenden Unions-Fraktionschefs Wolfgang Bosbach. Er unterscheidet für den Grad der Verbindlichkeit danach, ob diese nach Beratung durch einen Arzt abgefasst wurden oder nicht. Zuletzt hat noch eine Gruppe um den CDU- Parlamentarier Hubert Hüppe eine Initiative gestartet, die auf eine Regelung verzichten will.
Stünker wirft nun der Union vor, versucht zu haben, über das Verfahren das Abstimmungsergebnis zu beeinflussen. "Sie wollten ein Abstimmungsverfahren, bei dem klar war, dass kein Antrag eine Mehrheit haben würde und es deshalb bei einer Nicht-Regelung bleibt." Er sei dafür, dass zunächst über den Antrag von Hüppe abgestimmt werde. Dann wäre zu Beginn geklärt, dass der Bundestag überhaupt eine Regelung wolle.
Dann sollte über die drei Gesetzes-Anträge abgestimmt werden. Der Vorstoß, der bei diesem zweiten Votum am schlechtesten abschneidet, solle dann ausscheiden. Im dritten Abstimmungsgang solle dann über die zwei verbliebenen Vorschläge entschieden werden. (dpa)
Bosbach Entwurf ohnehin Unsinn
26.05.2009 | 19.17 Uhr | Holzauge
Ich habe oft viel von Herrn Bosbach gehalten, jetzt lag er aber voll neben der logischen Spur.
Ein noch gesunder Mensch wird in der Regel eine…
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige
Podolski bitter enttäuscht vom FC
Popstar Whitney Houston ist tot
Sexsüchtige ruinieren ihr Leben

Frankfurter Rundschau
Whitney Houston ist tot - We will always love youRegierungschef Papademos - "Griechenland steht am Ground Zero"

EXPRESS
Chaos in Berlin - Skibbe gefeuert - Chaoten stürmen TrainingsgeländeTod im Hotelzimmer - Starb Whitney Houston (48) in der Badewanne?

Spiegel Online
1. FC Köln: Podolski kritisiert Club-Führung heftigIndustriespionage: Alles, nur keine Polizei!