Erstellt 26.05.09, 12:33h, aktualisiert 26.05.09, 15:36h
Dem Vermerk zufolge wird das Angebot auf heute.de um 28.000 Text-Dokumente verkleinert. Aus dem Angebot von zdf.de sollen im Laufe der nächsten Monate 46.800 Dokumente verschwinden. Aus dem Portal sport.zdf.de werden den Planungen zufolge 18.700 Text-Dokumente herausgenommen. Zeitungs- und Zeitschriftenverleger hatten wiederholt kritisiert, die Online-Portale von ARD und ZDF dürften nicht textlastig zu "elektronischer Presse" ausgebaut und den Verlagen Konkurrenz machen. Dem hat der Gesetzgeber im neuen Rundfunkstaatsvertrag Rechnung getragen.
Zeitschriftenverleger Hubert Burda hatte insbesondere an Kochrezepten Anstoß genommen, die das ZDF online anbietet. Dies sei nicht Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern privater Anbieter, so Burda. Das ZDF will nun drei Viertel der rund 4.000 Online-Rezepte löschen.
Auch die ZDF-Mediathek, wo Zuschauer Fernsehsendungen nach ihrer Erstausstrahlung abrufen können, wird verkleinert. Abrufvideos aus den britischen Krimiserien "Inspector Barnaby" und "Inspector Morse" soll es nicht mehr geben. Dies ist eine Konsequenz aus § 11d (5) des neuen Rundfunkstaatsvertrags. Danach dürfen angekaufte Spielfilme und -serien nach ihrer Fernsehausstrahlung nicht zusätzlich zum Online-Abruf angeboten werden. Einer ZDF-Messung zufolge waren Folgen von "Inspector Barnaby" zwischen Juli 2008 und April 2009 314.000 Mal abgerufen worden.
Aus der Mediathek sollen dem Vermerk zufolge rund 4.000 Videos (etwa 8,5 Prozent des jetzigen Bestands) entfernt werden, ebenso 6.500 Bilderserien (71 Prozent des Bestands) und 450 sogenannte interaktive Module, bei denen der Online-Nutzer selbst aktiv werden kann. Auch eigenproduzierte Programmschwerpunkte des ZDF wie zum Beispiel "Wohngemeinschaft Deutschland" zur gesellschaftlichen Integration von Migranten werden aus dem Netz genommen, sofern sie älter als zwölf Monate sind.
Dies ist Folge von neuen Zeitgrenzen, die der Rundfunkstaatsvertrag für die Online-Angebote setzt. Grundsätzlich darf jedes Abrufangebot nicht länger als sieben Tage im Netz stehen. Für Abrufangebote, die länger online stehen sollen, sowie für sendungsbezogene Telemedien müssen längere Verweilzeiten vom Sender beantragt und vom Rundfunk- oder Fernsehrat des Senders genehmigt werden. ZDF-Sprecher Stock bestätigte, dass der Sender ein entsprechendes Telemedienkonzept formuliert habe, über das der Fernsehrat demnächst berate. (kna)
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige