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Frage der Ehre

Ernst August erneut vor Gericht

Von Peter Mlodoch, 15.06.09, 10:25h, aktualisiert 16.06.09, 11:03h

Der Angriff des Adligen auf einen deutschen Hotelier in Kenia im Jahr 2000 beschäftigt erneut die Justiz: Damals wurde Ernst August zu 445.000 Euro Strafe verurteilt. Neue Zeugen sollen ihn nun entlasten, demnach hat der Hotelier simuliert.

Ernst August von Hannover
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Ernst August von Hannover sorgte mit Tätlichkeiten schon mehrmals für Schlagzeilen. (Bild: dpa)
Ernst August von Hannover
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Ernst August von Hannover sorgte mit Tätlichkeiten schon mehrmals für Schlagzeilen. (Bild: dpa)
HILDESHEIM - Nur ein einziges Wort lässt sich Ihre Durchlaucht vor dem Landgericht Hildesheim entlocken. „Ja“, antwortet Ernst August Prinz von Hannover auf die Frage seines Anwalts Hans-Wolfgang Euler, ob die soeben verlesene Erklärung richtig sei. In dem 17-seitigen Papier, das der Verteidiger im Namen seines Mandanten vorträgt, gibt der Welfenchef unumwunden zu, am 14. Januar 2000 auf der kenianischen Ferieninsel Lamu dem Diskotheken-Betreiber Josef B. zwei symbolische Ohrfeigen verpasst zu haben. „One for the music and one for the light", („Eine für die Musik und eine fürs Licht“) habe er damals dem deutschstämmigen Gastwirt aus Wut über lauten Lärm und nervige Laserstrahlen zugerufen. „Dass es für mein Handeln keine juristische Grundlage gab, ist natürlich klar", lässt der Ehemann von Prinzessin Caroline von Monaco seinen Anwalt mit einem Hauch des Bedauerns nachliefern.

Im Gerichtssaal, dessen Zuschauerbänke zur Überraschung vieler Prozessbeobachter halb leer bleiben, löst der Reue-Versuch Heiterkeit aus. Auch der Prinz - dunkelgrauer Anzug, hellblaues Hemd, dunkelblaue Krawatte - lächelt versonnen. Ansonsten hört er konzentriert zu und tuschelt ab und an mit Euler und seinem kenianischen Verteidiger. Nachfragen des Richters zu seiner Erklärung blocken die Anwälte ab. Vor und nach dem Prozess schirmen drei Bodyguards den Welfenchef vor Reportern ab. Durch einen sonst für Untersuchungsgefangene bestimmten Seiteneingang ist Ernst August in den Schwurgerichtssaal geleitet worden. Offenbar ungerührt lässt er dort ein mehr als 20-minütiges Blitzlichtgewitter der Fotografen über sich ergehen.

Der Herzog zu Braunschweig und Lüneburg und königliche Prinz von Großbritannien und Irland kämpft in der niedersächsischen Provinz mit riesigem juristischem Aufwand um seine Ehre. Wegen des Vorfalls in Kenia war Ernst-August im November 2004 vom Landgericht Hannover wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 178 Tagessätzen zu je 2500 Euro, insgesamt 445.000 Euro verurteilt worden. Er würde damit als vorbestraft gelten. In dem Berufungsverfahren vor der 7. Kleinen Strafkammer in Hildesheim strebt der Prinz eine deutlich geringere Geldstrafe wegen „einfacher Körperverletzung“ und damit das Recht an, weiterhin als „nicht vorbestraft“ zu gelten.

Josef B. will das verhindern. Als Nebenkläger betritt er das Gericht, schimpft über Presseberichte, die ihn selbst in der Täterrolle sehen wollen. „Ernst August kann die Wahrheit nicht einfach umdrehen wie einen Pfannekuchen", sagt er. Der als „Mombasa Joe" bekannte Gastwirt wirft dem Prinzen vor, ihn krankenhausreif geschlagen zu haben. „Wer das jemals erlebt hat, wird das nie wieder vergessen", berichtet er von Todesängsten in der nämlichen Januar-Nacht. Ernst August tut das alles als „groteske Erfindungen und Lügengeschichten" ab. Nichts sei dran am künstlichen Koma, den inneren Verletzungen, den Ohnmachtsanfällen. Josef B. sei zwar nach den Ohrfeigen hingefallen, dann aber putzmunter verschwunden. Seine Leiden seien später immer nur aufgetaucht, wenn Medien in der Nähe waren.

Und des Prinzen Geständnis im Prozess 2004? Nichts wert, lässt dieser jetzt bekunden. Sein damaliger Verteidiger habe hinter seinem Rücken mit der Staatsanwaltschaft gekungelt und es ohne Wissen in seinem Namen abgelegt. Aussage gegen Aussage. Richter Andreas Schlüter regt wegen der unklaren Beweislage und möglicher Erinnerungslücken der Zeugen neun Jahre nach dem Vorfall eine Einstellung des Verfahrens gegen eine hohe Geldbuße ein. „Man muss sich fragen, ob ein solcher Aufwand gerechtfertigt ist", meint er mit Blick auf die zu erwartende „monströse Beweisaufnahme". Zehn weitere Verhandlungstage sind angesetzt; elf, meist kenianische Zeugen will das Gericht vernehmen. Auch Prinzessin Caroline soll am 23. Juli erscheinen.

Doch weder Verteidiger noch Staatsanwalt mögen sich sofort zu dem Vorschlag des Richters äußern. Der Prozess wird am heutigen Dienstag mit der Vernehmung des Diskothekenbesitzers fortgesetzt. Der Prinz muss nicht mehr vor Gericht erscheinen.



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