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BKA-Listen

Grünes Licht für Porno-Stoppschilder

Erstellt 18.06.09, 20:21h, aktualisiert 18.06.09, 20:24h

Das umstrittene Vorhaben, mit einer BKA-Sperrliste kinderpornografische Internetseiten zu blockieren, ist auf den Weg gebracht: Die große Koalition im Bundestag hat das auf drei Jahre befristete Gesetz beschlossen. Nach den heftigen Protesten war der Entwurf nachgebessert worden.

Internetsperrungen
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Die umstrittenen Internetsperrungen, vorgeblich nur für kinderpornografische Inhalte, sind vom Bundestag beschlossen worden. (Bild: ddp)
Internetsperrungen
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Die umstrittenen Internetsperrungen, vorgeblich nur für kinderpornografische Inhalte, sind vom Bundestag beschlossen worden. (Bild: ddp)
BERLIN - Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben am Donnerstagabend einem umstrittenen Gesetzentwurf zur Blockade von Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zugestimmt. Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahre befristet. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll den Plänen zufolge eine Sperrliste für Seiten mit kinderpornografischen Inhalten erstellen. Ein Expertengremium kontrolliert die Liste.

Keine Nutzerdaten-Weitergabe ans BKA - Erst Löschungsversuch

Anders als zunächst vorgesehen, bleibt das Surfen auf eine der gesperrten, mit einem Stoppschild versehenen Seiten strafrechtlich folgenlos. Ursprünglich sollten Internet-Anbieter die Daten von Nutzern auf Anfrage an das BKA weitergeben. Bevor Seiten gesperrt werden, soll überdies in jedem Fall versucht werden, diese mit Hilfe der Internet-Anbieter löschen zu lassen, heißt es im Entwurf.

Internet-Nutzer hatten das Gesetz heftig kritisiert, weil sie den Einstieg in eine weitgehendere Zensur befürchten. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) nannte das Gesetz hingegen vor der Verabschiedung ein "wichtiges gesellschaftliches Signal". Es sei in Deutschland nicht länger zu dulden, dass die Vergewaltigung von Kindern frei über das World Wide Web abrufbar sei.

Hessens Schäfer-Gümbel gegen Parteipläne

Der stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Martin Dörmann, sagte, der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte dürfe nicht tatenlos zugesehen werden. Es brauche allerdings noch weitere Maßnahmen, um erfolgreicher im Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zu sein. Der Befürchtung, dass künftig auch andere Netzinhalte gesperrt würden, sei mit dem Spezialgesetz Rechnung getragen worden. Ursprünglich sollte das Vorhaben im Telemediengesetz verankert werden.

Union und SPD hatten bis Dienstag über Änderungen am Gesetzesvorhaben verhandelt. Noch am Donnerstag gab es allerdings von prominenter SPD-Seite Protest gegen den Kompromiss. Der frühere SPD-Kandidat für das Amt des hessischen Ministerpräsidenten, Torsten Schäfer-Gümbel, wandte sich in einem offenen Brief gegen die Pläne. Viele Regelungen seien immer noch unbestimmt und das Gesetz so aus seiner Sicht nicht verabschiedungsfähig, schrieb er. Damit schloss Schäfer-Gümbel sich dem Online-Beirat der SPD an. Dieser hatte am Mittwoch kritisiert, mit dem Gesetz werde ein "Zensurmechanismus" errichtet. Er lasse außerdem unberücksichtigt, dass Kinderpornografie im Internet fast ausschließlich in geschlossenen Nutzergruppen wie Foren oder Chat-Systemen verbreitet werde.

Scharfe Kritik von FDP und Datenschützer Schaar

Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kritisierte das geplante Gesetz als nutzlos. Zwar müsse entschieden gegen die Verletzung der Würde von Kindern vorgegangen werden. "Aber man darf nicht untaugliche Mittel wählen", sagte sie im MDR. Leutheusser-Schnarrenberger kritisierte vor allem, dass Nutzer mit Stopp-Schildern von kinderpornografischen Seiten abgehalten werden sollen. Es bestehe die große Gefahr, "dass gerade dann, wenn so ein Stoppschild auftaucht, erst Aufmerksamkeit geweckt wird, dafür, dass man auf eine Seite kommt, wo es etwas Verbotenes gibt".

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar griff die Koalition an. "Mir gefällt zum einen nicht das Verfahren, in dem das Gesetz entstanden ist", sagte er "Spiegel Online". Es sei eine "Art 'Hauruckaktion'" gewesen, "ohne dass eine ausführliche Beratung der Regelungen möglich gewesen wäre." Schaar warnte außerdem vor einer möglichen späteren Ausweitung der Internet-Sperren. Es gehe um "eine sehr gravierende Änderung unserer Medienordnung - und dabei liegt es auf der Hand, dass derartige Sperrmechanismen später einmal auch bei vergleichbaren Zwecken genutzt werden könnten", sagte er. (epd, afp, ksta)



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