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Prozess

Demo im Arbeitsamt endete vor Gericht

Von Clemens Schminke, 18.06.09, 18:40h, aktualisiert 18.06.09, 18:45h

Wegen Hausfriedensbruchs und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sind zwei Männer verurteilt worden. Sie hatten zusammen mit 60 anderen in der Kölner Arbeitsagentur die Hartz-IV-Regelungen demonstriert.

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Zwei Kölner hatten in der Kölner Agentur für Arbeit demonstriert. (Symbolbild: ddp)
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Zwei Kölner hatten in der Kölner Agentur für Arbeit demonstriert. (Symbolbild: ddp)
Köln - Der Prozess um die Demonstration, die am 1. Oktober 2007 in der Kölner Agentur für Arbeit für einen Polizeieinsatz gesorgt hatte, ist mit der Einstellung des Verfahrens zu Ende gegangen. Anklagepunkte waren Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Allerdings setzte die Amtsrichterin Geldauflagen fest: Frank G. (39), der der Staatsanwaltschaft als Wortführer galt, muss 2000 Euro zahlen, und Uwe T. (54, Namen geändert) 1400 Euro. Die Beträge gehen an das Sozialwerk der Kölner Polizei.

Rund 60 Leute hatten sich seinerzeit an der Aktion „Zahltag“ beteiligt, die gegen die Arbeitsgemeinschaft (Arge) von Agentur und Stadt und generell gegen die Hartz-IV-Regelungen gerichtet war. Sie spielte sich zunächst vor und dann - nun ohne Genehmigung - in dem Gebäude an der Luxemburger Straße ab. Weil er, wie er im Zeugenstand sagte, „die Geschäftsprozesse gestört“ sah, sprach Peter Picker, stellvertretender Leiter der Agentur, ein Hausverbot aus und bat schließlich die Polizei um die Umsetzung. Im Prozess blieb jedoch strittig, ob Picker dazu berechtigt gewesen war. Außerdem schienen der Richterin die mutmaßlichen Widerstandhandlungen der Angeklagten als geringfügig, etwa der Umstand, dass Frank G. bei der Abführung durch die Polizei mit den Armen ausgeholt hatte. Im Fall von Uwe T. war nicht nachzuweisen, ob er mitbekommen hatte, dass ein Hausverbot ausgesprochen worden war; und auf dem Video, das ein Beamter zu „Beweissicherung“ gedreht hatte, ist nicht zu sehen, dass er - wovon die Anklage ausging - versucht hat, seinen Mitstreiter aus dem Griff der Beamten zu befreien.



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