Von Karl Doemens, 27.06.09, 14:19h, aktualisiert 29.06.09, 15:08h
Hintergrund ist die Weigerung von CDU / CSU, das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl zu ändern. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2008 die bestehende Regelung für grundgesetzwidrig erklärt, jedoch bis 2010 Zeit für eine Änderung eingeräumt. In einem Brief an Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte SPD-Chef Franz Müntefering argumentiert, es wäre „unerträglich“ und für die Demokratie „schädlich“, wenn der nächste Bundestag auf Basis des alten Rechts bestimmt werde. Merkel hat nun in ihrer Antwort eine Änderung des Wahlrechts in dieser Legislaturperiode abgelehnt. Müntefering verfolge „rein taktische Ziele“, heißt es in ihrem Umfeld - doch die Union hat selbst gute Gründe für die Verzögerung. Nach einer Projektion des Friedrichshafener Politologen Joachim Behnke könnte sie am 29. September so viele Zusatzsitze erhalten wie nie: Während die SPD nur zwei bis drei erwarten könne, seien es bei der CDU 21 und bei der CSU drei, berichtet der „Spiegel“. Damit stiegen die Chancen von Schwarz-Gelb rapide.
Angesichts dieses Szenarios wächst der Druck in der SPD, mit der Opposition den Missstand zu beseitigen. „Ich will mich nicht damit abfinden, dass die Kanzlermehrheit von einem verfassungswidrigen Gesetz bestimmt wird“, sagt Thomas Oppermann, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD. Er habe „große Sympathien“ für den Gesetzesentwurf der Grünen, die verschiedene Landesergebnisse einer Partei miteinander verrechnen wollen. In den Sitzungen des SPD-Präsidiums und der engsten SPD-Fraktionsspitze muss die Partei am Montag ihre Strategie festlegen. Während Oppermann intern dafür plädiert, mit Grünen und Linkspartei zu stimmen, hat Fraktionschef Peter Struck davor ausdrücklich gewarnt. „Das wäre ein Riesenfass, das wir aufmachen“, sagen Kritiker.
Tatsächlich hieß es am Montagmorgen aus der SPD-Parteispitze, die Partei strebe keinen Bruch des Koalitionsvertrags mit der Union an. Die Sozialdemokraten seien "selbstverständlich vertrags- und koalitionstreu".Allerdings müsse die Union erklären, warum sie das Risiko eingehen wolle, ein vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuftes Wahlrecht für die nächste Bundestagswahl anzuwenden. Dies könne zur Belastung für die Demokratie werden, hieß es aus der SPD. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zufallen würden.
überhangmandate sind direktmandate
29.06.2009 | 12.58 Uhr | rhenanus
vergessen wird in der diskussion, daß die überhangmandate aus den direktmandaten stammen, daß heisst jeder wurde in personenwahl vom wähler gewählt…
CDU taktiert am Wählerwillen vorbei!
29.06.2009 | 09.53 Uhr | ulrich-thome
Haben CDU/CSU und FDP Angst die Wahl doch noch zu verlieren oder reichen die zu erwartenden Mandate nicht aus? Eine, wie schon vom Verfassungsgericht…
Notwendige Reform
29.06.2009 | 09.34 Uhr | vringsveedel
Vor allem die beiden "Volksparteien" haben ja nun wechselseitig von diesem System über die Jahrzehnte hinweg profitiert. Dass es sich bei den…
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