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Knöllchen-Prozess

Bußgelder bar kassiert und eingesackt

Von Joachim Sprothen, 09.07.09, 17:57h, aktualisiert 10.07.09, 00:17h

Zwei Beamte der Kreispolizeibehörde wurden wegen Untreue zu jeweils elf Monaten und zwei Wochen Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Eine Strafe von einem Jahr hätte den Verlust des Beamtenstatus bedeutet.

Schöffengericht
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Das Euskirchener Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Fabian Krapoth (Mitte) verurteilte am Donnerstag im „Knöllchen-Prozess“ zwei Polizeibeamte wegen Untreue zu Bewährungsstrafen. Der mutmaßliche Haupttäter ist auf Dauer verhandlungsunfähig. (Bild: Sprothen)
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Das Euskirchener Schöffengericht unter Vorsitz von Dr. Fabian Krapoth (Mitte) verurteilte am Donnerstag im „Knöllchen-Prozess“ zwei Polizeibeamte wegen Untreue zu Bewährungsstrafen. Der mutmaßliche Haupttäter ist auf Dauer verhandlungsunfähig. (Bild: Sprothen)
Euskirchen - Die beiden Beamten der Kreispolizeibehörde Euskirchen waren dafür zuständig, die Einhaltung der Verkehrsregeln zu überwachen, wurden aber in Ausübung ihres Dienstes selbst zu Straftätern. Am Donnerstag wurden ein 40-jähriger Polizeioberkommissar aus Mechernich und ein 44-jähriger Hauptkommissar aus Zülpich vom Euskirchener Schöffengericht für diese Vergehen verurteilt. Wegen Untreue in jeweils zwölf Fällen zulasten der Landeskasse bekamen beide Angeklagten elf Monate und zwei Wochen Freiheitsstrafe auf Bewährung aufgebrummt.

Beide Polizeibeamte gaben vor Gericht zu, Bußgelder von Verkehrssündern in bar kassiert und in die eigenen Taschen gesteckt zu haben. Als Drahtzieher der Machenschaften bezeichneten sie aber ihren ehemaligen Streifenführer. Zwischen Februar 2004 und Februar 2006 waren sie nacheinander gemeinsam mit dem 56-jährigen Polizeihauptkommissar aus Bad Münstereifel mit der Laser-Pistole auf der Jagd nach Geschwindigkeitssündern gewesen. Vor allem zu schnelle Autofahrer in den Stadtgebieten von Euskirchen und Bad Münstereifel gingen ihnen dabei ins Netz. Die Masche war in den angeklagten Fällen immer die gleiche gewesen. Wer keine EC-Karte bei sich hatte, „durfte“ in bar bezahlen, obwohl derartige Inkasso-Methoden bei der Polizei zu diesem Zeitpunkt bereits streng untersagt waren.

Bekannte der Beamten kamen ohne Bußgelder davon, anderen wurden Barzahlungs-Rabatte eingeräumt. Die vereinnahmten Gelder steckte der 56-jährige Streifenführer nach Angaben der Angeklagten in die eigene Tasche. Nach Schichtende entdeckten die Komplizen ihren Anteil an dem Beutezug auf der Mittelkonsole des Polizeifahrzeugs. Der wohl kurioseste Fall: Ein Priester war so schnell unterwegs gewesen, dass er laut Bußgeldkatalog eigentlich 40 Euro hätte berappen müssen. Als der Geistliche versprach, für die Polizisten zu beten, bekam er einen Nachlass in Höhe von 20 Euro. Die Untreue-Serie flog erst auf, als die Beamten ausgerechnet einen Autofahrer aus Bonn das „Knöllchen“ in bar abkassiert hatten, dessen Schwiegersohn Polizeibeamter ist. Der Verkehrssünder berichtete dem Familienmitglied von dem Vorfall. Der Beamte erstattete Strafanzeige. Die Kreispolizeibehörde Euskirchen machte sich daraufhin an die umfangreichen Ermittlungen. Sämtliche Protokolle der Streifenwagenbesatzung wurden durchforstet.

Reinen Tisch gemacht

Der Beamte aus Mechernich war nur zwei Wochen mit dem Hauptkommissar aus Bad Münstereifel im Einsatz gewesen. Als die Chose aufflog, machte er reinen Tisch. Bereits bei seiner ersten Vernehmung gab er alle Straftaten zu und rückte jene Gelder raus, die er zu Unrecht abkassiert hatte. Der 40-Jährige sah sich als Mobbing-Opfer der Kreispolizeibehörde. Ihm sei angedroht worden, selbst wegen „Eisessens in der Fußgängerzone“ ein Disziplinarverfahren angehängt zu bekommen. Wenn er nun auch noch seinen Streifenführer, der in der Behörde „hohes Ansehen genoss“, zur Anzeige gebracht hätte, wäre er wohl endgültig bei den Kollegen unten durch gewesen. Sein Mitangeklagter äußerte sich ähnlich. Er habe befürchtet, nach einer Anzeige als „Denunziant“ zu gelten. Also habe man, ohne viel nachzudenken, mitgemacht. Auch aus Angst vor dem dominanten Vorgesetzten.

Beide Angeklagten sagten zwar, dass sie ihm Vorhaltungen gemacht hätten. Doch der Hauptkommissar aus Bad Münstereifel sei sich seiner Sache offenkundig sehr sicher gewesen.

Auf Unverständnis stieß bei Staatsanwaltschaft, Gericht und dem Bonner Strafverteidiger Christoph Arnold, der den Mechernicher vertrat, die Entscheidung der Kreispolizeibehörde, nur den 40-Jährigen vom Dienst zu suspendieren, den Mitangeklagten aber nicht. Beide bezogen aber weiterhin ihre Gehälter von rund 2300 Euro. Ob die Angeklagten ihren Beamtenstatus behalten, wird nun in Disziplinarverfahren geklärt. Das Gericht unter Vorsitz von Dr. Fabian Krapoth blieb bewusst unter dem Strafmaß von einem Jahr, das unweigerlich die Entlassung aus dem Staatsdienst zur Folge gehabt hätte. Der mutmaßliche Haupttäter wird sich wohl nicht mehr für seine Taten verantworten müssen. Der 56-Jährige ist schwer krank und wurde für dauerhaft verhandlungsunfähig erklärt.



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