Von Tim Stinauer, 10.07.09, 20:29h, aktualisiert 10.07.09, 20:33h
Ihr Mann Franz-Josef, behauptete Herr Becker, habe einen Latexanzug bestellt, aber vergessen, die gewünschte Größe anzugeben, ob er denn den Gatten mal sprechen könne. Der sei gerade nicht im Haus, erwiderte Gerda Harf, und im Übrigen könne sie sich nicht vorstellen, dass ihr Mann so etwas bestellen würde. Herr Becker wurde frech: „Das geht Sie gar nichts an, Ihr Mann kann bestellen, was er will.“ Herr Becker nannte eine Telefonnummer mit Stuttgarter Vorwahl und verlangte einen Rückruf. „Mir fiel die Kinnlade runter, ich war völlig fertig“, erinnert sich Gerda Harf. Ihr Ehemann? Latex?
Eine Viertelstunde später kehrte Franz-Josef Harf vom Spaziergang mit dem Dackel zurück. Seine Frau empfing ihn an der Haustür: „Beate Uhse hat angerufen, dein Latex-Anzug ist fertig.“ Harf war perplex. Er habe zunächst seine Frau, dann sich selbst beruhigen müssen, und dann habe er die Telefonnummer angerufen, um das offenkundige Missverständnis aufzuklären, erzählt der 79-Jährige. Doch statt Herrn Becker meldete sich ein automatisches Band. „Eine Frauenstimme machte mir klar, wie man Anal- und Oralsex ausführt“, erinnert sich Harf. Er war auf einer Sex-Hotline gelandet und legte sofort wieder auf. Zwei weitere Male riefen er und seine Frau die Nummer an, jeweils nur für wenige Sekunden. Sie wollten sichergehen, dass sie sich nicht verwählt hatten.
Nach einigen Wochen lag Post im Briefkasten, eine Rechnung über 75 Euro für eine „kostenpflichtige Serviceleistung“, zahlbar in acht Tagen. Absender ist die TRCTelemedia in Petersberg bei Fulda, eine Firma, vor der Verbraucherzentralen landauf landab warnen. Keine Rückrufnummer, keine Adresse, nur ein Postfach. Per Einschreiben antwortete Franz-Josef Harf, dass er die Rechnung nicht bezahlen werde. Es folgte eine Mahnung über 110 Euro, in einem dritten Schreiben wurden dann 192 Euro gefordert.
„Die TRCTelemedia ist uns insofern bekannt, als die Firma über Annoncen in Zeitschriften erotische Dienstleistungen anbietet, aber keinen eindeutigen Hinweis auf die Kosten gibt“, berichtet Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale NRW. Zahlungspflicht bestehe für den Kunden nur dann, wenn er diese Leistung tatsächlich bestellt oder ausdrücklich gewünscht habe. In Internetforen beschweren sich etliche Opfer über das Vorgehen von TRCTelemedia. „Abzockermasche!“, schimpft einer. Allein bei der Staatsanwaltschaft in Fulda gingen 4000 Anzeigen ein - mangels hinreichenden Tatverdachts wurden alle Verfahren eingestellt.
Auch Franz-Josef Harf hat die Nummer immerhin freiwillig gewählt. Natürlich nicht im Wissen, eine Sex-Hotline anzurufen. „Wenn ihm eine normale Festnetznummer genannt wurde und er nicht auf ein kostenpflichtiges Angebot hingewiesen wurde, dann ist das eine Irreführung und gesetzlich unzulässig“, sagt Winkelmann. Die Verbraucherzentrale hat Harf geraten, alle Rechnungen und Mahnungen zu ignorieren. Nur falls irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid eintreffen sollte, müsste Harf Widerspruch einlegen. „Aber ich gehe nicht davon aus, dass diese Firma ein Gericht einschaltet“, sagt der Rentner. Das ist bislang auch noch in keinem Fall bekannt geworden.
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