Erstellt 10.07.09, 23:00h
PATIENTENVERFÜGUNG
Nach jahrelangem Streit sind Patientenverfügungen künftig weitgehend verbindlich. Ärzte müssen den erklärten Patientenwillen befolgen, auch wenn dies den Tod der Erkrankten bedeuten kann. Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten weitgehend Geltung für den Fall, dass er sich nicht mehr selbst äußern kann. Die Behandlung muss selbst dann abgebrochen werden, wenn die Erkrankung noch heilbar ist. In einer Patientenverfügung legen Menschen vorab fest, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen, wenn sie sich infolge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr äußern können.
SONNENSTUDIO
Der Besuch in Sonnenstudios ist für Jugendliche künftig verboten. Bei unter 18-Jährige soll das Risiko von Hautkrebs beim regelmäßigen Besuch der Sonnenbank durch künstliche UV-Strahlung besonders hoch sein. Wenn ein Sonnenstudio-Betreiber einem Jugendlichen doch den Besuch der Sonnenbank erlaubt, droht eine Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro.
STEUERN
Die 13-Milliarden-Steuerentlastung für die Bürger ist beschlossene Sache. Schwerpunkt ist die steuerliche Absetzung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von 2010 an. Steuerlich nicht begünstigt werden Beiträge für Zusatztarife in den Krankenversicherungen etwa für Chefarztbehandlung und Einbettzimmer.
RENTENGARANTIE
Die 20 Millionen Rentner in Deutschland sind künftig vor sinkenden Altersbezügen gesetzlich geschützt. Eingeführt wird eine Schutzklausel, mit der Rentenkürzungen in konjunkturell schwachen Zeiten ausgeschlossen werden. Das Gesetz ist eine Reaktion auf eine Debatte über mögliche Rentenkürzungen im nächsten Jahr wegen der schwächeren Lohnentwicklung und die Ausdehnung der Kurzarbeit.
NACHTRAGSHAUSHALT
Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den zweiten Nachtragshaushalt der Bundesregierung. Damit steigt die Neuverschuldung 2009 auf 49 Milliarden Euro. Mit dem zweiten Nachtragsetat soll unter anderem auf absehbare Steuerausfälle und höheren Arbeitslosenzahlen reagiert werden können.
DATENABKOMMEN
Der Bundesrat hat das Datenabkommen mit den USA passieren lassen, fordert aber Nachverhandlungen mit den Vereinigten Staaten. Der Vertrag sieht einen intensiveren Austausch von Personendaten, Fingerabdrücken und DNA-Profilen von Terrorismusverdächtigen vor. In das Abkommen sollen nun verbindliche Definitionen der Begriffe „schwerwiegende Kriminalität“ und „terroristische Straftaten“ aufgenommen werden. Auch die übermittelten Datenkategorien sollen überarbeitet werden.
KINDERPORNOSEITEN
Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten können von den Behörden künftig gesperrt werden. Wer trotz des erscheinenden Stoppschilds versucht, die entsprechenden Seiten aufzurufen, soll dafür belangt werden können.
KURZARBEITERGELD
Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt künftig ab dem siebten Monat die Sozialversicherungsbeiträge von Kurzarbeitern. Für Mitarbeiter, die während der Kurzarbeit weitergebildet werden, können die Beiträge von Anfang an übernommen werden.
DROGEN
Langjährig Drogenabhängige können synthetisches Heroin künftig verschrieben bekommen, wenn sie mindestens 23 Jahre alt sind und bereits zwei erfolglose Therapien hinter sich haben.
WAFFENRECHT
Die Altersgrenze für das Schießen mit Großkaliber-Waffen wird von
14 auf 18 Jahre angehoben. Außerdem müssen sich die Besitzer auf verdachtsunabhängige Kontrollen zur Aufbewahrung von Schusswaffen einstellen. Alle legalen Schusswaffen in Deutschland sollen bis Ende 2012 in einem zentralen elektronischen Register erfasst werden. Die Verschärfung des Waffenrechts war als Konsequenz aus dem Amoklauf von Winnenden auf den Weg gebracht worden.
TERRORCAMPS
Der Bundesrat beschloss mehrere Änderungen im Strafrecht. Unter anderem ist der Besuch von Terrorcamps künftig strafbar. Außerdem stimmte die Länderkammer einer Neuregelung zur Entschädigung von zu Unrecht Inhaftierten zu und ließ eine Gesetzesänderung zur
Wiedereinführung der Kronzeugenregelung passieren. Ferner werden gerichtliche Absprachen, sogenannte Deals im Strafverfahren, gesetzlich verankert und das Untersuchungshaftrecht geändert.
SCHULOBST
Die Länder haben das europäische Schulobst-Programm für Deutschland vorerst blockiert. Der Bundesrat forderte am Freitag, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Länderkammer einzuschalten. Die Länder wehren sich dagegen, dass sie die EU-Hilfen von 20 Millionen Euro mit 12,5 Millionen Euro aufstocken sollen. Sie fordern, dass der Bund die Kosten für das Programm übernimmt. Dies hatte der Bundestag zurückgewiesen.
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