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Handwerkskammer Köln

Privatwirtschaft in die Parade gefahren

Von Clemens Schminke, 16.07.09, 22:03h

Das „Schwarzbuch“ der Kölner Handwerkskammer führt Protokoll über Fälle, in denen kommunale Gesellschaften dem Handwerk Aufträge weggenommen haben sollen. Die Handwerkskammer erkennt hier einen klaren Verstoß gegen die Gemeindeordnung.

Kommunale Unternehmen
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Kommunale Unternehmen: am falschen Platz sauber gemacht. (Bild: AV)
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Kommunale Unternehmen: am falschen Platz sauber gemacht. (Bild: AV)
KÖLN - „Kommunale Gesellschaften nehmen dem Handwerk Aufträge weg.“ So resümiert Ortwin Weltrich, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer zu Köln, das „Schwarzbuch“, das die Kammer veröffentlich hat. Der Bericht umfasst zehn Seiten und prangert Fälle aus der Region an, etwa aus Köln, Leverkusen und Gummersbach.

Einige Handwerkszweige, deren Kunden vor allem gewerbliche Auftraggeber sind, müssen der Kammer zufolge in diesem Jahr mit Umsatzeinbußen rechnen. Umso wichtiger sei es, dass den Firmen in der Region „die unlautere Konkurrenz kommunaler oder landeseigener Unternehmen nicht zusätzlichen Aufträge wegnimmt“.

Beispielsweise habe die vom Landschaftsverband Rheinland gegründete Rheinland Kultur GmbH auch Museen in anderer Trägerschaft Reinigungsleistungen angeboten und sei damit in den Markt privatwirtschaftlicher Unternehmen eingedrungen. „Als die Rheinland Kultur GmbH im Jahr 2004 dien Erweiterung ihrer Geschäftsfelder beschloss, sind wir nicht angehört worden“, kritisiert Weltrich. Eine solche Anhörung sehe die Gemeindeordnung des Landes NRW aber vor.

Einem Unternehmen der Gebäudereinigung sei ein Auftrag von sechs Millionen Euro entgangen, weil die Universitätsklinik Köln eine Tochtergesellschaft gegründet habe, die künftig die Reinigung in den Liegenschaften der Klinik ausführen solle. Ein weiterer Fall aus Köln: Die dortigen Verkehrs-Betriebe hätten gegen den Willen der Handwerkskammer eine Schulbusverkehr GmbH gegründet, obwohl es für die Beförderung der Schüler „eine ausreichende Zahl leistungsfähiger privater Anbieter“ gebe. Die Sache werde nicht dadurch besser, dass einige kleine und mittlere private Busunternehmen an der GmbH beteiligt worden seien.

Die von der Stadt Leverkusen gegründete Job-Service Leverkusen gGmbH richte mit Ein-Euro-Jobs ebenfalls Schaden an. Denn die auf diese Art beschäftigten Langzeitarbeitslosen setze das Unternehmen nicht nur in städtischen Gebäuden ein. „Das ist zum Nachteil der Handwerksbetriebe, die ihre Lohnkosten ganz anders kalkulieren müssen“, rügt die Kammer. Anlass zur Kritik gebe auch eine Tochtergesellschaft des Kreiskrankenhauses Gummersbach, die zu zwei Dritteln dem Oberbergischen Kreis und der Stadt Gummersbach und zu einem Drittel dem LVR gehört. Trotz des mehrfachen Einspruchs der Handwerksorganisationen habe die Gesellschaft Reinigungsarbeiten in den Seminarräumen der Theodor-Heuss-Akademie ausgeführt.

Eine Gemeinde dürfe sich nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn dies ein öffentlicher Zweck erfordere, betont die Handwerkskammer. In den Beispielen, die das „Schwarzbuch“ auflistet, sei das nicht der Fall. Deshalb fordert Weltrich, dass die Rechtsaufsicht - die Bezirksregierung oder das Innenministerium - einschreitet.



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