Erstellt 29.07.09, 11:19h
Die städtischen Dezernenten und der Oberbürgermeister zahlen monatliche Pauschalen für die Privatnutzung, die außerdem als Steuervorteil abgerechnet werde. Am Jahresende würden die Zahlungen dann mit den Eintragungen im Fahrtbuch abgeglichen. Auch die Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz gilt als private Fahrt.
Für die ehrenamtlichen Bürgermeister und Ratspolitiker gilt, dass sie Dienstwagen grundsätzlich nicht für Privatfahrten nutzen dürfen. In der Praxis sei es jedoch nicht immer leicht, Privates vom Dienstlichen abzugrenzen, so Büscher. Die Kölner Regelungen seien streng und eng mit der Finanzverwaltung des Landes abgestimmt. (fra)
Schramma in Österreich
29.07.2009 | 18.35 Uhr | Bronxfighter
Da hat er wohl nicht nur seinen Dienstwagen dabei gehabt, der sogenannte Bürgermeister Schramma.
Gängige Praxis
29.07.2009 | 11.26 Uhr | Silversurfer
Die geltenden Kölner Regelungen zur Dienstwagenpraxis erlauben im Gegensatz etwa zu denen in Berlin private Auslandsfahrten - wenn es gewünscht ist,…
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige
22. April 2012,
E-Werk Köln
Foto auf Leinwand günstig vom Testsieger
Werbeagentur Verzeichnis Köln Bonn
Werbeagentur / Internetagentur, Köln
Kfm. Umschulungen + Seminare in Köln
Holzspielzeug gesucht, gefunden, geliebt