Von Jan-Philipp Hein, 13.08.09, 21:24h
Die Regeln, so argumentiert 9Live, griffen in die Programmfreiheit, die Finanzierungsgarantie und die Berufsfreiheit ein. Die Satzung stelle eine nicht akzeptable Beschränkung des programmlichen Spielablaufs dar, deren Folge Zuschauer- und Teilnehmerverluste seien. In der Satzung ist zum Beispiel geregelt, dass keine Anreize zur wiederholten Teilnahme gesetzt werden dürften. Außerdem sind die Kosten pro Anruf auf 50 Cent begrenzt worden. Regeln müssen regelmäßig eingeblendet werden, Spiele dürfen nicht mehr endlos sein.
Regelung bleibt in Kraft
Die Bayerischen Richter haben jetzt in einem Eilverfahren entschieden - und 9Live verloren. Das Verwaltungsgericht erließ keine einstweilige Anordnung gegen die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), die für den Sender zuständig ist. Allerdings: Ein Hauptsacheverfahren steht noch aus. Und der Justiziar der BLM, Roland Bornemann, warnt: „Aus der jetzigen Entscheidung herauszulesen, wie das Hauptsacheverfahren ausgeht, ist Kaffeesatzleserei.“
In ihrer Entscheidung, die dem Kölner Stadt-Anzeiger vorliegt, zitieren die Richter ausführlich aus dem Schriftsatz des Gewinnspielsenders und offenbaren so, dass 9Live massive Verluste geltend macht. Das Münchner Unternehmen klagt über dramatische Umsatzeinbrüche, die womöglich als Indiz dafür zu sehen sind, dass die Satzung greift. So heißt es in einer Passage des Beschlusses, die die Argumentation von 9Live zusammenfasst: „Seit der Umsetzung der in der Gewinnspielsatzung vorgesehenen Beschränkungen zum 2. März 2009 sei ein frappierender Zuschauer- bzw. Teilnehmerrückgang zu verzeichnen. So seien die Anrufzahlen im März 2009 gegenüber dem Vormonat um 35 Prozent eingebrochen; in den beiden Folgemonaten sei ein weiterer Rückgang um jeweils fünf Prozent zu verzeichnen gewesen.“ Angeblich habe es einen solchen Einbruch noch nie seit Beginn der Erfassung 2005 gegeben. Gegenüber März 2008 betrage der Rückgang sogar 49 Prozent. Kaum anders sei die Situation bei den Sendungen, die 9Live für die Sendergruppe Sat.1, Pro7 und Kabel1 produziert: Um 34 Prozent seien die Anrufzahlen im März und um 16 Prozent im April geschrumpft. Die Folge: Von März bis Mai 900.000 Euro Verlust, der bis Juni sogar auf 1,7 Millionen Euro angewachsen sei. Der Sender habe, so der Beschluss, seine Zahlen mit einer eidesstattlichen Versicherung unterlegt. Da klingt es fast süffisant, wenn Peter Widlok, Sprecher der Landesanstalt für Medien Nordrhein- Westfalen (LfM) dem Kölner Stadt-Anzeiger erklärt: „Wir wollen nicht gegen die Sender arbeiten.“ Deshalb hätten die Landesmedienanstalten die Satzung nicht im Elfenbeinturm gemacht. Es habe Anhörungen mit den betroffenen Sendern gegeben.
„Noch mehr Transparenz“
Das Regelwerk, bestehend aus 14 Paragrafen, wurde im Frühjahr gleichlautend von allen 14 Landesmedienanstalten der Republik erlassen. 9Live hatte sich damals noch positiv dazu geäußert. Geschäftsführer Ralf Bartoleit im Januar: „Im Frühjahr treten neue Gewinnspielregeln in Kraft, die für alle Anbieter von Call-TV gleichermaßen gelten. Diese gewähren Ihnen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, noch mehr Transparenz und Qualitätssicherung.“
Zur jetzigen Eilentscheidung heißt es auf Nachfrage des Kölner Stadt-Anzeiger von 9Live-Sprecher Marcus Prosch: „Natürlich hätten wir uns bereits in diesem Stadium des Verfahrens gewünscht, dass das Gericht die Gewinnspielsatzung außer Kraft setzt.“ Der Sender hofft nun auf das Hauptsacheverfahren, da „auch das Gericht die Notwendigkeit der Klärung der Gewinnspielsatzung sieht.“
Vielleicht wird der Anteil der Gewinnspielsatzung am Umsatzrückgang auch stark überschätzt. Die Richter verweisen in ihrem Beschluss noch auf andere mögliche Faktoren: Zwar liege der Schluss nahe, „dass durch die Anpassung der Spielregeln und des Sendeablaufs an die satzungsrechtlichen Vorgaben die Bereitschaft der Zuschauer zur aktiven Teilnahme an den Gewinnspielen zumindest während der ersten Monate spürbar abgenommen hat.“ Danach erwähnen sie noch andere Faktoren. Mit dabei: die allgemeine Wirtschaftskrise.
Respekt vor den Richtern ...
15.08.2009 | 12.25 Uhr | relo
...die sich mit so eine Mist beschäftigen müssen. Zuerst verklagen die Bankaktionäre faktisch den Staat, weil er sie vor dem totalen Ruin gerettet…
Das wurde auch Zeit...
14.08.2009 | 13.01 Uhr | Ex-Kölner
Herrlich - hoffentlich machen diese Abzieher bald die Bude dicht! Ich wundere mich zwar auch über die Intelligenz der Anrufer - wenn stundenlang…
kööniglich...
14.08.2009 | 08.10 Uhr | KidStealth
amüsieren tu ich mich gerade :-)
schön wenn man freitags auch mal mit einem schmunzeln auf der arbeit sitzen kann :-)
ich sollte mich auch mal…
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