Von Haziran Zeller, 03.09.09, 10:48h
„Anfangs wollte ich zum Bund, weil ich noch nicht genau wusste, was ich nach der Schule machen sollte. Ich wollte sogar T1 gemustert werden.“ Dafür reichte es aber nicht. Statt „voll tauglich“ (T1) wurde Christian nur „eingeschränkt tauglich“ (T2) gemustert. Den Wehrdienst hätte er trotzdem leisten müssen, erst ab T3 ist man „untauglich“.
Kurz nach dem Abi kam der Einberufungsbescheid, doch inzwischen hatte Christian andere Pläne: Er wollte gleich studieren. „Ich sah es nicht mehr ein, fast ein Jahr im Dreck robbend zu verschwenden.“ Eine Verweigerung und damit verbundener Zivildienst oder ein freiwilliges Jahr kamen für ihn auch nicht in Frage. Also was tun?
Der junge Mucher entschloss sich, die Musterung anzufechten. Er behauptete, sein Gesundheitszustand habe sich stark verschlechtert. Er bekam einen Nachmusterungstermin. Dann setzte Christian auf eine Verzögerungstaktik: Zwei Termine nahm er kommentarlos nicht wahr, den dritten sagte er zwei Tage vorher ab. Als der nächste Anruf kam, befand er sich schon im ersten Semester seines Germanistikstudiums in einem anderen Bundesland. „Dass ich jetzt nicht eingezogen werden konnte, sah die nette Frau am Telefon ein. Alles schien überstanden“, erzählt Christian.
Doch so einfach war es dann doch nicht. Nur wenige Wochen später meldete sich das Kreiswehrersatzamt und bestellte ihn wieder zur Musterung. Wieder versuchte es der Student mit der Hinhaltetaktik: Erst den vierten Termin nahm er wahr. Dann wurde er wie gewünscht ausgemustert - letzten Endes wegen Übergewichts.
Das wurde nach dem Body-Maß-Index berechnet, der die Körpergröße ins Verhältnis zum Gewicht setzt. Je kleiner und schwerer, desto besser, dachte sich Christian. Er machte sich beim Messen unauffällig kleiner. So sei er gerade noch in die Kategorie der Übergewichtigen gerutscht, ist er überzeugt. Aber er hatte ohnehin vorgesorgt: Seinen Blutdruck hatte er mit Beta-Blockern gesenkt, dazu kam, dass er den Cannabis-Wirkstoff THC im Blut hatte. Außerdem hatte sich Christian auch noch Knie- und Rückenprobleme, Neurodermitis und Allergien attestieren lassen - „von echten Ärzten“, wie er versichert.
Bewusste Manipulation war bei Tim Heimpel (Name geändert) dagegen nicht im Spiel. Auch er bekam den Musterungsbescheid noch während seiner Schulzeit im Rhein-Sieg-Kreis. Seine Ausmusterung war ein willkommener Nebeneffekt seines regelmäßigen Cannabiskonsums. Damit gerechnet hatte er schon, denn von dem Ausmusterungsgrund THC hatte er bereits gehört. Extra für den Musterungstermin „vorgekifft“ habe er aber nicht.
Als er auf dem Kreiswehrersatzamt nach seinem Drogenkonsum gefragt wurde, gab er diesen wahrheitsgemäß an. Sicher war er sich aber nicht, ob das klappen würde. Doch dann ging alles ganz schnell: „Wir haben THC in ihrem Urin gefunden! Bitte unterschreiben Sie hier, dann können Sie gehen.“
Die Wehrpflicht hält Tim ohnehin für ungerecht. „Woher nimmt der Staat das Recht, über meinen Leben zu bestimmen?“, fragt er. Tim hat eine ausgeprägte Abneigung gegen die Bundeswehr. Wäre er tauglich gemustert worden, hätte er aus „ethischen Gründen“ den Zivildienst vorgezogen. Er ist also eine Art „Überzeugungstäter“, jetzt macht er ein freiwilliges Jahr.
Christian dagegen möchte die Bundeswehr und den Wehrdienst nicht in Bausch und Bogen verurteilen. Er sieht einen Sinn in der Wehrpflicht, findet es aber zum Beispiel ungerecht, dass Frauen nicht eingezogen werden. Ein schlechtes Gewissen hat er nicht, dass er sich um den Wehrdienst gedrückt hat. „Ich fühle mich moralisch nicht verpflichtet, »meinem Land« einen derartigen Dienst zu erweisen.“
Die Bundeswehr, wollte sich zu dem Thema „Drückeberger“ leider nicht äußern - schon allein, um keine Tipps preiszugeben, wie ein Sprecher knapp sagte. In diversen Internetforen kann man jede Menge Infos und Ratschläge dazu finden, auch den Hinweis auf ein Buch, das mit dem Spruch wirbt: „Jeder, der ausgemustert werden will, kann es schaffen!“ Auf der selben Seite bietet ein so genannter Wehrrechtsanwalt seine Dienste an.
Die Kanzlei vertritt junge Männer wie Christian und Tim, die weder zum Bund, noch Zivildienst leisten wollen. „Wir führen taktische Verfahren, durch die die Jungs nicht eingezogen werden können“, erklärt eine weibliche Stimme am Telefon. Das bedeutet: Klagen und die aufschiebende Wirkung nutzen, bis der Mandant zu alt, in einem befristeten Arbeitsverhältnis, verheiratet, oder Vater ist. In den letzten 15 Jahren habe nur ein Mandant Zivildienst leisten müssen, so die Dame, bei rund 500 Wehrdienst-Fällen im Jahr.
Wehrpflichtgegner kritisieren schon lange die Ungerechtigkeit der Einberufungspraxis, vor allem die hohe Musterungsquote von Männern, die von vorne rein angeben, Zivildienst machen zu wollen, nach dem Motto: Zivis kann man immer gebrauchen. Potenzielle Soldaten werden strenger beäugt.
Denn die Bundeswehr wird immer kleiner und kann es sich erlauben, nur noch die Rosinen rauszupicken. Groteskerweise werden Kandidaten ausgemustert, die unbedingt zur Bundeswehr wollen. Inzwischen sind es zwei Drittel eines Jahrganges, die weder Zivi noch Bundi werden.
In der Politik wird schon länger über eine Umwandlung der Bundeswehr in eine Berufs- oder Freiwilligenarmee diskutiert, aber die Wehrpflicht abzuschaffen - das hat sich bisher doch niemand getraut. Fakt ist aber: Wer nicht will, muss keinen staatlichen Zwangsdienst leisten. Genauso wahr ist aber auch: Neun Monate Bedenkzeit zwischen Schule und Zukunft sind eigentlich gar nicht verkehrt. Sehr fraglich ist in jedem Fall, ob der ganze bürokratische Aufwand rund um die Wehrpflicht und der staatliche Zwang sich lohnen. Die Christians mogeln sich eh durch und die Tims arbeiten freiwillig.
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