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Justiz

„Pro Köln“ scheitert mit Strafanzeige

Von Thorsten Moeck, 04.09.09, 19:45h, aktualisiert 30.10.09, 13:38h

Vor einem Jahr war ein Lehrer gegen einen „Pro Köln“-Funktionär handgreiflich geworden. Nun hat die Kölner Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt und die „Kraftanwendung“ sogar als „zulässig“ gewertet.

Verfahren eingestellt
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Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Pädagogen eingestellt. (Bild: ddp)
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Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Pädagogen eingestellt. (Bild: ddp)
Köln - Die Empörung im Vorstand der rechtsextremistischen Gruppierung „Pro Köln“ war enorm, als einer ihrer Funktionäre vor einem Jahr von einem Kerpener Gymnasiallehrer am Kragen gepackt und gegen eine Laterne gedrückt worden war. Auf ihrer Internetseite hatten sie „offene Gewalt“ gegen Parteimitglieder angeprangert. In einem Artikel wurde der Lehrer als „Würger von Kerpen“ diffamiert, „Pro Köln“ hatte sogar sein Foto im Internet verbreitet. Mit seiner Strafanzeige wegen Körperverletzung ist Parteimitglied Martin Schöppe nun gescheitert. Die Kölner Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen den Lehrer eingestellt. Mehr noch: die „Kraftanwendung“ des Pädagogen wertete die Anklagebehörde sogar als „zulässig“.

Drei Parteimitglieder hatten im Mai 2008 eine Zeitung mit rechtsgerichtetem Inhalt vor der Schule verteilt. Dabei sollen sie die Busspur vor dem Gebäude blockiert haben. Einige Schüler hätten im Chor „Nazis raus“ gegrölt, am Straßenrand habe sich deshalb ein größerer Auflauf von Jugendlichen gebildet. Für die Aufsicht an der Haltestelle wird eigens ein Lehrer abgestellt. Dieser hatte die Pro-Aktivisten zunächst aufgefordert, die Straßenseite zu wechseln. Als sie dieser Bitte nicht nachgekommen seien, habe er Schöppe am Kragen gepackt, über die Straße gedrängt und gegen eine Laterne gedrückt.

Die Staatsanwaltschaft hat die Situation jetzt als „Notstandslage“ bewertet. Die Gefahr für die Schüler sei nicht anders abwendbar gewesen. „Das Wegschieben durch einfache körperliche

Kraft war zur Gefahrenabwehr geeignet“, heißt es. Der Lehrer habe „seine Bemühungen zulässig auf das Mittel der Kraftanwendung erweitert“. Grundsätzlich seien Schulen von jeglicher Beeinflussung durch politische und wirtschaftliche Interessengruppen freizuhalten, so die Staatsanwaltschaft. Die Meinungsfreiheit der Aktivisten sahen die Ankläger nicht beeinträchtigt.



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