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Abmahnungen

Der Porno aus dem Internet

Von Tim Stinauer, 09.09.09, 19:43h, aktualisiert 09.09.09, 19:44h

Kerstin Fies war mehr als überrascht, als sie das heikle Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei im Briefkasten fand. Der Vorwurf: Sie soll über das Internet einen Porno heruntergeladen und weiterverbreitet haben. Kein Einzelfall, wie die Verbraucherzentrale berichtet.

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Aufgepasst beim Surfen: Die Verbraucherzentrale hört viele Klagen über Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen.
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Aufgepasst beim Surfen: Die Verbraucherzentrale hört viele Klagen über Abmahnungen wegen angeblicher Rechtsverletzungen.
Köln - Als Kerstin Fies (Name geändert) vor einigen Tagen ein Schreiben einer Rechtsanwaltskanzlei im Briefkasten fand, bat sie noch am selben Tag ihre Wohngemeinschaft zu einer Krisensitzung. „Es ist wirklich nicht schlimm“, begann die 30-Jährige, „aber tut mir bitte einen Gefallen: Seid jetzt ehrlich zu mir. Hat einer von euch sich einen Porno aus dem Internet auf den Computer geladen?“ Der W-Lan-Anschluss läuft auf Fies' Namen.

Alle verneinten. Als „empört bis belustigt“ hat Fies die Reaktionen ihrer drei Mitbewohner in Erinnerung. Dabei ist die Sache durchaus ernst. In dem Brief wirft die Kanzlei der Kölnerin vor, dass „zweifelsfrei von Ihrem Internetanschluss“ kostenlos ein Sexfilm mit dem Titel „Superstar Melanie Moon“ aus einem Tauschnetzwerk heruntergeladen worden sei. Das Werk sei allerdings eine „persönliche geistige Schöpfung“ und urheberrechtlich geschützt. Damit nicht genug: Fies soll den Film außerdem anderen Nutzern angeboten haben, die ihn wahrscheinlich „tausendfach“ illegal heruntergeladen hätten. Der Schaden für die Produktionsfirma sei „erheblich“. Gegen eine Zahlung von 1560 Euro (inklusive Anwaltskosten, Schadenersatz und „Ermittlungsgebühren“) sei die Filmfirma allerdings bereit, die Sache auf sich beruhen zu lassen - sofern Fies außerdem eine beigefügte Unterlassungserklärung unterschreibe und sich verpflichte, „Melanie Moon Superstar“ nie mehr zu verbreiten oder zu vervielfältigen.

Letzteres dürfte der 30-Jährigen weniger schwerfallen. „Ich kenne den Titel ja nicht mal.“ Zahlen will Kerstin Fies auch nicht. Sie rätselt, wie die Kanzlei ausgerechnet ihren Internetanschluss ermittelt haben will. Womöglich hat sich ein Dritter in das verschlüsselte W-Lan-Netzwerk der Wohngemeinschaft eingeloggt. Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ schließt das Anwaltsbüro ein Missverständnis nahezu aus. Ein Fehler sei zwar grundsätzlich denkbar, die Wahrscheinlichkeit liege aber im Promille-Bereich, behauptete ein Jurist.

Die Verbraucherzentralen sehen das anders. Immer öfter verschickten Anwälte Abmahnungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverstöße. „Wir raten dringend davon ab, eine Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Beratung zu unterschreiben“, heißt es in einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale. Häufig seien die Forderungen nicht begründet, deutlich überzogen oder es handele sich um rechtswidrige Massenabmahnungen.

Kerstin Fies fand Hilfe in einem Internetforum. Sie hat jetzt eine modifizierte Unterlassungserklärung an die Kanzlei geschickt und sich darin verpflichtet, „Melanie Moon“ künftig nicht zu verbreiten. Zahlen will sie auf keinen Fall. „Meistens geben sich die Kanzleien damit zufrieden“, schreibt eine Betroffene in dem Forum. Wer Rat sucht, sollte sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.



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