Von Tim Stinauer, 09.09.09, 19:43h, aktualisiert 09.09.09, 19:44h
Alle verneinten. Als „empört bis belustigt“ hat Fies die Reaktionen ihrer drei Mitbewohner in Erinnerung. Dabei ist die Sache durchaus ernst. In dem Brief wirft die Kanzlei der Kölnerin vor, dass „zweifelsfrei von Ihrem Internetanschluss“ kostenlos ein Sexfilm mit dem Titel „Superstar Melanie Moon“ aus einem Tauschnetzwerk heruntergeladen worden sei. Das Werk sei allerdings eine „persönliche geistige Schöpfung“ und urheberrechtlich geschützt. Damit nicht genug: Fies soll den Film außerdem anderen Nutzern angeboten haben, die ihn wahrscheinlich „tausendfach“ illegal heruntergeladen hätten. Der Schaden für die Produktionsfirma sei „erheblich“. Gegen eine Zahlung von 1560 Euro (inklusive Anwaltskosten, Schadenersatz und „Ermittlungsgebühren“) sei die Filmfirma allerdings bereit, die Sache auf sich beruhen zu lassen - sofern Fies außerdem eine beigefügte Unterlassungserklärung unterschreibe und sich verpflichte, „Melanie Moon Superstar“ nie mehr zu verbreiten oder zu vervielfältigen.
Letzteres dürfte der 30-Jährigen weniger schwerfallen. „Ich kenne den Titel ja nicht mal.“ Zahlen will Kerstin Fies auch nicht. Sie rätselt, wie die Kanzlei ausgerechnet ihren Internetanschluss ermittelt haben will. Womöglich hat sich ein Dritter in das verschlüsselte W-Lan-Netzwerk der Wohngemeinschaft eingeloggt. Auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“ schließt das Anwaltsbüro ein Missverständnis nahezu aus. Ein Fehler sei zwar grundsätzlich denkbar, die Wahrscheinlichkeit liege aber im Promille-Bereich, behauptete ein Jurist.
Die Verbraucherzentralen sehen das anders. Immer öfter verschickten Anwälte Abmahnungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverstöße. „Wir raten dringend davon ab, eine Unterlassungserklärung ohne vorherige rechtliche Beratung zu unterschreiben“, heißt es in einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale. Häufig seien die Forderungen nicht begründet, deutlich überzogen oder es handele sich um rechtswidrige Massenabmahnungen.
Kerstin Fies fand Hilfe in einem Internetforum. Sie hat jetzt eine modifizierte Unterlassungserklärung an die Kanzlei geschickt und sich darin verpflichtet, „Melanie Moon“ künftig nicht zu verbreiten. Zahlen will sie auf keinen Fall. „Meistens geben sich die Kanzleien damit zufrieden“, schreibt eine Betroffene in dem Forum. Wer Rat sucht, sollte sich an die Verbraucherzentrale oder einen Anwalt wenden.
Wo kommt denn die IP her?
10.09.2009 | 12.31 Uhr | Olean
In der Tat enthält der Artikel wenig Neues zur Abmahnabzocke. Eventuell hätte man noch die Namen der in diesem Geschäft tätigen Abmahnanwälte nennen…
Ich habe einen eigenen Ordner für diesen ......
10.09.2009 | 09.58 Uhr | scorpionlove
Scheiss angelegt. In den letzten 5 Jahren habe ich insgesamt 50 Anwaltsschreiben und Schreiben diverser Inkassofirmen erhalten. Anfangs habe ich mich…
wie Internetanschluss ermittelt ???
09.09.2009 | 22.04 Uhr | kstablog99
Der Weg: In jeder Tauschbörse wird die IP-Adresse des Anschlusse mitaufgezeichnet. Die wird protokolliert und im Umweg über Staatsanwaltschaft…
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