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Sozialamt

Im Zorn die Amtstür eingetreten

Von Hariett Drack, 15.09.09, 18:22h

Ein Asylbewerber wollte das Sozialamt im Kalker Bezirksrathaus füher zur Kasse bitten als es der übliche Zahltag vorsah. Nach Verweigerung einer Sachbearbeiterin sorgte dieser rundum für Angst und Schrecken.

Verurteilung
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Verurteilung: Tarek B. muss 490 Euro Strafe zahlen, die er in Raten begleichen darf. (Bild: ddp)
Verurteilung
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Verurteilung: Tarek B. muss 490 Euro Strafe zahlen, die er in Raten begleichen darf. (Bild: ddp)
Köln - Er wollte Geld, und zwar sofort: Asylbewerber Tarek B. (41, Name geändert) wartete im April dieses Jahres nicht den üblichen Zahltag ab, sondern wollte das Sozialamt im Kalker Bezirksrathaus einen Tag zu früh zur Kasse bitten. B. rastete aus, als die Sachbearbeiterin ihm die Leistung mit dem Hinweis auf die Fristeinhaltung verweigerte. Immer wieder trat er gegen die Bürotür, die schließlich aus den Angeln fiel. Die Beamtin und ihre Kollegen flüchteten ins Nebenzimmer und warteten hinter verriegelten Türen, bis Hilfe kam.

Wegen Sachbeschädigung musste B. sich jetzt vor Gericht verantworten. Sein Vorstrafenregister hat bereits mehrere Eintragungen: Wegen Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Beleidigung ergingen Verurteilungen zu Geld- und auch zu Freiheitsstrafen.

Er habe am Tattag - wie schon so oft - seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen, brachte B. zur Erklärung vor. Weil er nun schon einmal auf dem Amt war, habe er gehofft, gleich zwei Dinge auf einmal erledigen zu können. Dass sein Zahltag erst am nächsten Tag war, habe er nicht realisiert. Die unterschiedlichen Öffnungszeiten von Ausländer- und Sozialamt seien ihm ebenfalls nicht bewusst gewesen.

Die Sachbearbeiterin des Sozialamtes hatte ihm erklärt, ihr Schalter sei an diesem Tag für Publikum nicht geöffnet. „Er war sehr aufgeregt und meine Mitarbeiter haben sich ziemlich gefürchtet“, erinnerte sich der Abteilungsleiter im Zeugenstand an die Situation. Die Kosten für die Reparatur der Tür bezifferte das Amt mit 182,50 Euro.

„So schwerwiegend ist das Ganze eigentlich nicht“, begründete der Richter die Verurteilung zu einer Geldstrafe, machte aber deutlich: „Angesichts der Vorstrafen wäre eigentlich eine Freiheitsstrafe fällig gewesen.“ Tarek B. muss 490 Euro Strafe zahlen, die er in Raten begleichen darf.



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