Von Hariett Drack, 15.09.09, 18:22h
Wegen Sachbeschädigung musste B. sich jetzt vor Gericht verantworten. Sein Vorstrafenregister hat bereits mehrere Eintragungen: Wegen Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung und Beleidigung ergingen Verurteilungen zu Geld- und auch zu Freiheitsstrafen.
Er habe am Tattag - wie schon so oft - seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern lassen, brachte B. zur Erklärung vor. Weil er nun schon einmal auf dem Amt war, habe er gehofft, gleich zwei Dinge auf einmal erledigen zu können. Dass sein Zahltag erst am nächsten Tag war, habe er nicht realisiert. Die unterschiedlichen Öffnungszeiten von Ausländer- und Sozialamt seien ihm ebenfalls nicht bewusst gewesen.
Die Sachbearbeiterin des Sozialamtes hatte ihm erklärt, ihr Schalter sei an diesem Tag für Publikum nicht geöffnet. „Er war sehr aufgeregt und meine Mitarbeiter haben sich ziemlich gefürchtet“, erinnerte sich der Abteilungsleiter im Zeugenstand an die Situation. Die Kosten für die Reparatur der Tür bezifferte das Amt mit 182,50 Euro.
„So schwerwiegend ist das Ganze eigentlich nicht“, begründete der Richter die Verurteilung zu einer Geldstrafe, machte aber deutlich: „Angesichts der Vorstrafen wäre eigentlich eine Freiheitsstrafe fällig gewesen.“ Tarek B. muss 490 Euro Strafe zahlen, die er in Raten begleichen darf.
qesca
17.09.2009 | 16.17 Uhr | Fakten
Falsch .. er wollte im Sinne der Sharia die Dhimmi-Steuer eintreiben .. Gewalt ist bei verweigerung erlaubt
@ esca
17.09.2009 | 16.15 Uhr | Fakten
Nein Bei der Sharia wird der Typ besonders belobigt , wollte er doch im Büro von Ungläubigen seine Dhimmi-Steuer abholen
Raus!
17.09.2009 | 13.11 Uhr | MannMann
Sofort raus aus Deutschland mit dem Typ! Wenn der sich hier nicht benehmen kann, soll er abhauen. Warum lassen wir uns soviel gefallen? Wie lange…
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