Von Rita Klein, 17.09.09, 11:15h
Der Arbeiter aus Bonn, der im Februar 2007 wegen Besitzes von Kinderpornos zu einer Geldstrafe verurteilt worden, war wenig später erneut der Polizei aufgefallen: Er hatte sich im Internet in den bei Kindern einschlägigen Spiel- und Freundschaftsforen an einen Zwölfjährigen aus Neuwied herangemacht und dem Jungen schließlich eindeutige sexuelle Angebote herangemacht. Nachdem der sichtlich verstörte Junge das seinen Eltern auf deren Nachfragen berichtet hatte, wurde der 32-Jährige ausfindig gemacht und es kam heraus: Er hatte ein anderes Opfer gefunden. Und zwar in einem knapp 13-jährigen Jungen, der, wie sich schließlich herausstellte, schwere Anzeichen von sozialer Verwahrlosung zeigt. Ihn hatte der 32-Jährige so weit gebracht, sich mit ihm mehrfach zu treffen, bevor er auch ihm sexuelle Angebote machte - gegen Bezahlung. Der Junge willigte ein, kam zu dem Mann nach Bonn, und tat und ließ zu, was der Kinderschänder von ihm wollte.
Wegen sexueller Nötigung im besonders schweren Fall und überdies wegen des Besitzes von kinderpornografischen Bildern, die bei ihm erneut gefunden wurden, wurde der 32-Jährige angeklagt und am 26. Mai diesen Jahres vom Amtsgericht verurteilt - zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Denn das Gericht wertete den schweren Missbrauch als minderschweren Fall, unter anderem auch deshalb, weil der Junge nicht an den Folgen litt.
Dem aber konnte sich die Staatsanwaltschaft nicht anschließen, legte gegen das Urteil Berufung ein - und hatte damit Erfolg. Denn auch die 8. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts als Berufungskammer konnte angesichts der Schwere der Missbrauchshandlungen an einem Kind keinen minderschweren Fall erkennen. Und dass der Junge dem Anschein nach freiwillig mitgemacht hatte, ändert an der Strafbarkeit nichts.
Lange Planung
Als strafschärfend bewertete die Kammer vor allem, dass der 32-Jährige die Tat von langer Hand geplant, ganz gezielt nach passenden Opfern gesucht und es zuvor auch noch bei anderen Kindern versucht hatte. Und so kam der 32-Jährige nicht mehr mit Bewährung davon. Das Berufungsgericht verurteilt ihn zu zweieinhalb Jahren Haft, die er nun hinter Gittern verbringen muss.
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