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Bürgerbüro

Wahlbriefe wurden vergessen

Von Britta Havlicek, 21.09.09, 18:40h

Die Mitarbeiter hatten die Wahlbriefe in einer Urne gesammelt und waren dann in den Urlaub gefahren. Die nachfolgenden Kollegen ahnten nichts von der Urne und ließen diese einfach in einem Regal stehen.

Briefwahl
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In Erftstadt wurden einige Wahlbriefe vergessen. (Symbolbild: dpa)
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In Erftstadt wurden einige Wahlbriefe vergessen. (Symbolbild: dpa)
Erftstadt - Drei Wochen nach der Wahl ist entdeckt worden, dass die Wahlbriefumschläge von 69 Bürgern zwar ordnungsgemäß im Bürgerbüro im Haus Ganser in Lechenich abgegeben worden sind. Doch die Mitarbeiter haben die Briefe nicht an das Wahlamt im Liblarer Rathaus weitergegeben. Aufgeflogen ist das durch einen Zufall: Ein Lechenicher wollte im Bürgerbüro Ende vergangener Woche per Briefwahl seine Stimme für die Bundestagswahl abgeben. Als er sagte, er wolle den Brief „in die Urne werfen, wie es sie bei der Kommunalwahl gab“, wurden die Mitarbeiter stutzig. „Sie hatten nicht gewusst, dass es bei der Kommunalwahl eine Urne gegeben hat“, sagt Bürgermeister Ernst-Dieter Bösche. In der Urne hätten wohl Mitarbeiter des Bürgerbüros schon Wochen vor der Kommunalwahl die Wahlbriefe gesammelt. Doch dann ging es in Urlaub, die nachfolgenden Kollegen seien nicht über die Existenz der Urne samt Inhalt informiert worden. Stattdessen seien die Wahlbriefe - wie gewohnt - täglich gesammelt ins Wahlamt nach Liblar gebracht worden. Die 69 vergessenen Briefe in der Urne ruhten in einem Regal.

„Peinlich“

„Das ist eine äußerst peinliche Angelegenheit“, sagt Bösche und denkt über personalrechtliche Konsequenzen nach. „Wenn so unsensibel mit Wahlunterlagen umgegangen wird, muss das geahndet werden.“ Was das für die Mitarbeiter bedeutet, könne er noch nicht sagen. „Wir müssen erst einmal die Schuldigen finden.“ Die 69 Wahlbriefe, die aus zwölf Wahlbezirken kamen, gelten offiziell als „nicht rechtzeitig eingegangen“ und sind somit ungültig. Bösche: „Das ist laut Kommunalwahlgesetz die Rechtsfolge.“ Zwar werde der Wahlprüfungsausschuss über den Fall beraten. Bösche: „Aber laut Gesetz gibt es nur eine Nachwahl, wenn es Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung oder in der Vorbereitung der Wahl gibt. Das ist hier nicht der Fall.“



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