Von Britta Havlicek, 21.09.09, 18:40h
„Peinlich“
„Das ist eine äußerst peinliche Angelegenheit“, sagt Bösche und denkt über personalrechtliche Konsequenzen nach. „Wenn so unsensibel mit Wahlunterlagen umgegangen wird, muss das geahndet werden.“ Was das für die Mitarbeiter bedeutet, könne er noch nicht sagen. „Wir müssen erst einmal die Schuldigen finden.“ Die 69 Wahlbriefe, die aus zwölf Wahlbezirken kamen, gelten offiziell als „nicht rechtzeitig eingegangen“ und sind somit ungültig. Bösche: „Das ist laut Kommunalwahlgesetz die Rechtsfolge.“ Zwar werde der Wahlprüfungsausschuss über den Fall beraten. Bösche: „Aber laut Gesetz gibt es nur eine Nachwahl, wenn es Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung oder in der Vorbereitung der Wahl gibt. Das ist hier nicht der Fall.“
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