Von Andreas Damm und Detlef Schmalenberg, 02.10.09, 12:47h, aktualisiert 30.10.09, 13:38h
Die jüngsten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich im wesentlichen nicht gegen Uckermann, sondern einen weiteren Beteiligten. Dieser steht nicht nur im Verdacht der Geldwäsche, sondern auch der Urkundenfälschung und des Betruges. Im Zusammenhang mit der Untersuchung haben Beamte der Kriminalpolizei am Freitag die Wohnung von Uckermann sowie weitere Gebäude in Ehrenfeld durchsucht.
Der Hauptverdächtige in dem Verfahren soll unter Vorlage gefälschter Dokumente ein Haus mit mehreren Mietwohnungen gekauft haben und im Anschluss Kreditzahlungen schuldig geblieben sein. Die Mieteinnahmen sollen zum Teil auf das Konto des Kommunalpolitikers Jörg Uckermann geflossen sein. Eben das, so hieß es in Justizkreisen, begründe den Verdacht der Geldwäsche. Jörg Uckermann wies die Vorwürfe als „absoluten Schwachsinn“ zurück. „Mir ist vollkommen neu, dass ich in irgendein Verfahren verwickelt sein soll“, sagte er.
Der gelernte medizinische Bademeister, Jahrgang 1968, ist bei der Kommunalwahl Ende August in den Stadtrat gewählt worden. Am 29. Oktober soll Uckermann in Köln als Ratsherr vereidigt werden. Acht Tage später wird er wohl auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen müssen. Der Vorwurf: Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung. Die umstrittene Erklärung hatten der Pro-Köln-Funktionär und sein Parteifreund Heinz Kurt Täubner im Zusammenhang mit einem Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.
Dort hatte Uckermann per Eilantrag gefordert, dass die Beschlüsse der Bezirksvertretung vom 19. Mai 2008 nicht umgesetzt werden dürfen. Von dieser Sitzung war er unter anderem wegen zahlreicher Zwischenrufe ausgeschlossen worden. Doch die Richter lehnten den Antrag ab. In seiner eidesstattlichen Versicherung hatte Uckermann zuvor behauptet, er sei vor dem Rauswurf „nicht dreimal zur Ordnung gerufen“ worden, hätte also gar nicht des Saales verwiesen werden dürfen.
Diese Behauptung werde durch das Wortprotokoll der Sitzung widerlegt, heißt es im Gerichtsbeschluss (Az: VG Köln 4 L 810 / 08). In einem späteren Schriftsatz habe Uckermann „die drei Ordnungsrufe“ sogar „ausdrücklich bestätigt“. Damit sei „die Überzeugungskraft der eidesstattlichen Versicherung grundsätzlich erschüttert“.
Als die Staatsanwaltschaft Köln durch einen Bericht des „Stadt-Anzeiger“ von dem Sachverhalt erfuhr, leitete sie ein Ermittlungsverfahren ein. Die eidesstattlichen Versicherungen seiner Parteifreunden seien „nach dem besten Gewissen erfolgt und auch keineswegs falsch“, hatte der Pro-Köln-Vorsitzende Markus Beisicht damals entgegnet.
@ acjj
04.10.2009 | 14.48 Uhr | Newton
Was hat Ihre griechische Patentante damit zu tun, dass Sie gegen TÜrken und Muslime hetzen?
@acjj2006
04.10.2009 | 14.47 Uhr | Newton
Strike! Ich habe gewonnen. Sie haben es erneut getan. Sie verteidigen den kriminellen Verein namens Pro Köln indem Sie den Focus auf Claus Ludwig von…
acjj2006:Haben Sie nicht erst kürzlich-anläßlich
04.10.2009 | 01.04 Uhr | Thomas Didier
des illustren Rüttgers-Auftritts-behauptet,Sie seien Rumäne?!Im übrigen haben Sie hier häufiger klar Stellung für eine Partei bezogen,die im…
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