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Untreue-Verdacht

Ermittlungen gegen Pro Köln-Politiker

Von Andreas Damm und Detlef Schmalenberg, 02.10.09, 12:47h, aktualisiert 30.10.09, 13:38h

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen den Pro Köln-Funktionär Jörg Uckermann wegen des Verdachts der Untreue, Urkundenfälschung und Geldwäsche. Im Zuge dessen wurde Uckermanns Wohnung in Ehrenfeld durchsucht.

Jörg Uckermann
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Jörg Uckermann (Pro Köln) (Archivbild: Grönert)
Jörg Uckermann
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Jörg Uckermann (Pro Köln) (Archivbild: Grönert)
Köln - In seiner Funktion als Kommunalpolitiker ist er vor allem durch unsinnige Anträge, wutentbrannte Ausfälle und selbstherrliches Auftreten aufgefallen. Jetzt sieht sich der rechtsextreme Politüberläufer Jörg Uckermann, der von der CDU zur ultrarechten Partei „Pro Köln“ wechselte, schwerwiegenden Vorwürfen der Justiz ausgesetzt: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Geldwäsche. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ muss sich Uckermann zudem in einer anderen Sache demnächst vor Gericht verantworten: Er ist wegen Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung angeklagt.

Die jüngsten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft richten sich im wesentlichen nicht gegen Uckermann, sondern einen weiteren Beteiligten. Dieser steht nicht nur im Verdacht der Geldwäsche, sondern auch der Urkundenfälschung und des Betruges. Im Zusammenhang mit der Untersuchung haben Beamte der Kriminalpolizei am Freitag die Wohnung von Uckermann sowie weitere Gebäude in Ehrenfeld durchsucht.

Der Hauptverdächtige in dem Verfahren soll unter Vorlage gefälschter Dokumente ein Haus mit mehreren Mietwohnungen gekauft haben und im Anschluss Kreditzahlungen schuldig geblieben sein. Die Mieteinnahmen sollen zum Teil auf das Konto des Kommunalpolitikers Jörg Uckermann geflossen sein. Eben das, so hieß es in Justizkreisen, begründe den Verdacht der Geldwäsche. Jörg Uckermann wies die Vorwürfe als „absoluten Schwachsinn“ zurück. „Mir ist vollkommen neu, dass ich in irgendein Verfahren verwickelt sein soll“, sagte er.

Der gelernte medizinische Bademeister, Jahrgang 1968, ist bei der Kommunalwahl Ende August in den Stadtrat gewählt worden. Am 29. Oktober soll Uckermann in Köln als Ratsherr vereidigt werden. Acht Tage später wird er wohl auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen müssen. Der Vorwurf: Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung. Die umstrittene Erklärung hatten der Pro-Köln-Funktionär und sein Parteifreund Heinz Kurt Täubner im Zusammenhang mit einem Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

Dort hatte Uckermann per Eilantrag gefordert, dass die Beschlüsse der Bezirksvertretung vom 19. Mai 2008 nicht umgesetzt werden dürfen. Von dieser Sitzung war er unter anderem wegen zahlreicher Zwischenrufe ausgeschlossen worden. Doch die Richter lehnten den Antrag ab. In seiner eidesstattlichen Versicherung hatte Uckermann zuvor behauptet, er sei vor dem Rauswurf „nicht dreimal zur Ordnung gerufen“ worden, hätte also gar nicht des Saales verwiesen werden dürfen.

Diese Behauptung werde durch das Wortprotokoll der Sitzung widerlegt, heißt es im Gerichtsbeschluss (Az: VG Köln 4 L 810 / 08). In einem späteren Schriftsatz habe Uckermann „die drei Ordnungsrufe“ sogar „ausdrücklich bestätigt“. Damit sei „die Überzeugungskraft der eidesstattlichen Versicherung grundsätzlich erschüttert“.

Als die Staatsanwaltschaft Köln durch einen Bericht des „Stadt-Anzeiger“ von dem Sachverhalt erfuhr, leitete sie ein Ermittlungsverfahren ein. Die eidesstattlichen Versicherungen seiner Parteifreunden seien „nach dem besten Gewissen erfolgt und auch keineswegs falsch“, hatte der Pro-Köln-Vorsitzende Markus Beisicht damals entgegnet.



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