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Form-Panne

Zehn Kraftwerken drohen Sanktionen

Von Heinz Tutt, 07.10.09, 17:01h

Die bürokratische Panne beim Kohlekraftwerk Datteln könnte auch für weitere im Bau befindliche Kraftwerke Folgen haben. Allesamt sind nicht formal im Landesentwicklungs-Plan abgesichert. Der Umweltverband BUND hat bereits Klagen angekündigt.

Kraftwerk Datteln
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Gefährdetes Milliardenprojekt: Das Kraftwerk Datteln. (Bild: ddp)
Kraftwerk Datteln
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Gefährdetes Milliardenprojekt: Das Kraftwerk Datteln. (Bild: ddp)
DÜSSELDORF - Der Baustopp des Kohlekraftwerks in Datteln durch das Oberverwaltungsgericht Münster könnte gravierende Folgen für bereits bestehende oder in Planung und Bau befindliche Kraftwerke haben. Betroffen sind zehn weitere Kraftwerke in NRW, die, wie das Milliarden-Projekt in Datteln, ebenfalls nicht formal im Landesentwicklung-Plan (LEP) abgesichert sind. Darauf hat Wirtschaftsministerin Christa Thoben (CDU) am Mittwoch in einer Aktuellen Stunde des Landtags hingewiesen.

Die Landesregierung arbeitet inzwischen fieberhaft daran, die rechtlichen Voraussetzungen nach dem LEP für alle Kraftwerke zu schaffen. Sie will somit weitere Klagen vermeiden. Während sich im Plenum Opposition und Regierungsparteien gegenseitig Versagen im Dattelner Fall vorwarfen, machte Thoben auf die Dimension aufmerksam. Folge man allein der Argumentation des Gerichts, könnten auch die in Betrieb befindlichen Kraftwerke in Niederaußem, Hamm-Uentrop, Hürth und Herdecke von Sanktionen bedroht sein. Denn keines dieser Werke ist durch den LEP abgesichert.

Rechtliche Mängel

Der Umweltverband BUND hatte bereits angekündigt, das OVG-Urteil als Hebel für weitere Klagen zu benutzen. Betroffen wären weiterhin die im Bau oder in der Planung befindlichen Kraftwerke Hamm-Uentrop, Walsum, Herne, Lünen, Krefeld und Neurath. Im Ministerium geht man davon aus, dass in drei bis vier Monaten die bisherigen rechtlichen Mängel geheilt sein könnten. Der neue LEP müsste sich bei Klagen gegebenenfalls einer erneuten gerichtlichen Prüfung stellen. Ein Einfalltor für Klagen mit dem Ziel von Stilllegungen wäre aber vorerst versperrt.

Für den Standort Datteln muss die Landesregierung noch weitere Bedingungen erfüllen, weil hier zusätzliche rechtliche Grundlagen etwa für Immissionsschutz und Bodenuntersuchung geschaffen werden müssen. Im Ministerium ist man aber zuversichtlich, dass auch Datteln ans Netz gehen könne.

An der Kraftwerksbaustelle stehen die Arbeiten zum Teil still. Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte den Bebauungsplan der Stadt Datteln für das Milliardenprojekt des Energiekonzerns Eon für nichtig erklärt. Nach Ansicht der Richter wird das Kraftwerk an einer Stelle errichtet, an der in der Landesplanung kein Neubau vorgesehen sei. Die Stadt Datteln und Eon versuchen, das Gerichtsurteil vor dem Bundesverwaltungsgericht zu kippen.



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