Von Norbert Kurth, 08.10.09, 18:24h
Gerichtlicher Baustopp
Konkret befürchtete das Düsseldorfer Wirtschaftsministerium nach dem Baustopp für das Eon-Steinkohlekraftwerk in Datteln durch das Oberverwaltungsgerichts in Münster weitere Klagen. Denn ein Grund für den gerichtlichen Baustopp ist der Umstand, dass die Baustelle im Landesentwicklungsplan (LEP) nicht als Kraftwerksstandort ausgewiesen ist.
Wirtschaftsministerin Christa Thoben hatte deshalb am vergangenen Mittwoch darauf hingewiesen, dass von den elf Kraftwerken, die seit 1995 genehmigt worden sind, keines auf einem im LEP ausgewiesenen Standort stehe. Auch das im Bau befindliche Kraftwerk Neurath werde auf einem Standort errichtet, „der nicht im LEP verzeichnet ist“.
Um Klagen vorzubeugen, will das Ministerium Bau und Betrieb dieser Kraftwerke 100-prozentig absichern und in den nächsten Monaten alle Standorte im LEP verzeichnen. „In vier bis fünf Monaten haben wir dann völlig Rechtssicherheit“, sagt Ministeriumssprecher Joachim Neuser. Der BUND sprach von Panikmache, damit die Landesregierung nun eine Art „Notstandsgesetz“ zum Landesentwicklungsplan durchbringen könne.
Ob Panikmache oder ernsthafte Befürchtung: Bei RWE Power hat das Szenario keine Unruhe ausgelöst. „Wir sehen für die Kraftwerksprojekte Hamm und Neurath keinerlei Probleme. Alle Genehmigungen sind bestandskräftig. Möglichen Fehlern kann mit einer Klage nicht mehr begegnet werden“, sagte RWE-Power-Pressesprecher Manfred Lang.
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