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Deutschkurse

Bosbach löst Kontroverse aus

Von Markus Decker, 13.10.09, 18:44h

Keine Unterstützung für ausländische Arbeitslose, die keinen Deutschkurs besuchen wollen: Mit dieser Forderung hat Unionsfraktionsvize Bosbach vor allem die SPD gegen sich aufgebracht. Die sagt, das sei längst geltendes Recht.

Wolfgang Bosbach
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Wolfgang Bosbach. (Bild: dpa)
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Wolfgang Bosbach. (Bild: dpa)
BERLIN - Die Forderung von Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach nach Sanktionen für ausländische Arbeitslose, die trotz Aufforderung keinen Deutschkurs absolvieren, hat Kritik ausgelöst. Bosbach hatte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gesagt, wer nicht an Deutschkursen teilnehmen wolle und „sich nicht ernsthaft um Arbeit bemüht, der kann nicht erwarten, dass er hier dauerhaft auf Kosten des Steuerzahlers lebt“.

FDP-Vizefraktionschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger mahnte eine „ehrliche Debatte“ an. „Da sollten wir nicht einfach nach neuen Gesetzen rufen.“ Der scheidende Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD), erklärte: „Was Herr Bosbach fordert, ist geltendes Recht. Jemand, der Transferleistungen erhält und der Aufforderung zu einem Sprachkurs nicht nachkommt, kann Leistungen gekürzt bekommen. In der Regel geschieht das auch. Entweder ist Herr Bosbach unwissend oder böswillig. Beides wäre schlecht.“ Grünen-Chef Cem Özdemir lobte, seit 2005 habe eine halbe Million Migranten die Deutschkurse besucht, monierte jedoch, dass die große Koalition die Mittel stark gekürzt habe. Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, forderte, Sanktionsmöglichkeiten aufzuheben, „statt die Menschen mit der Keule zum Deutschkurs zu zwingen“. Besser sei es, „Anreizmodelle zu schaffen“, so dass Ausländer schneller eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten. Erstere kann es nach fünf, Letztere nach acht Jahren geben.

Theoretisch können einem ausländischen Arbeitslosen, der die Teilnahme an einem Sprachkurs schwänzt, 30 Prozent des Arbeitslosengeldes II gestrichen werden. Praktisch hat dies aber offenbar keine durchschlagende Wirkung. Bosbach zufolge liegt die Verweigerer-Quote in diesem Bereich bei 40 Prozent. Die Bundesagentur für Arbeit und das Bundesamt für Migration konnten gestern keine Zahlen nennen.

Unterdessen geht die Debatte um die Schaffung eines Integrationsministeriums auf Bundesebene weiter. Bosbach lehnt dies ab. Edathy erklärte, ein solches Ministerium könne sinnvoll sein. Wahlweise ließe sich das Innenministerium entsprechend ausbauen. Die Integrationsbeauftragte Maria Böhmer (CDU) sei jedenfalls „relativ wirkungslos“ geblieben, weil ihr die Kompetenzen fehlten. Die Kompetenzen in der Ausländerpolitik sind derzeit auf die Integrationsbeauftragte, das Arbeits-, das Familien- und das Innenministerium verstreut. In der zuständigen Koalitionsverhandlungsarbeitsgruppe ist die Schaffung eines Integrationsministeriums dem Vernehmen nach vom Tisch. Offen ist noch, ob die Kompetenzen andernorts gebündelt werden.



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