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Kommentar zu Bosbach

Strafe ohne Wirkung

Von Markus Decker, 13.10.09, 21:36h

Mit seiner Forderungen nach Sanktionen für integrationsunwillige Ausländer hat Unionsfraktionsvize Bosbach das politische Berlin in Aufruhr gebracht. Doch seine Kritiker haben nicht Unrecht. Die gesetzliche Grundlage existiert dabei.

Wahlkreis 101 Wolfgang Bosbach
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Wolfgang Bosbach, CDU
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Wolfgang Bosbach, CDU
Das Interview von Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach blieb im politischen Berlin nicht ohne Wirkung. Die Grünen reagierten prompt. Auch FDP und SPD ließen sich nicht lange bitten. Der Streit zeigt, wie schwierig Integrationspolitik ist.

Zwar ist der Hinweis der Bosbach-Kritiker richtig, wonach längst Sanktionsmöglichkeiten für jene ausländischen Arbeitslosen bestehen, die ihre Sprachkenntnisse trotz Aufforderung nicht verbessern wollen. Wer vom ohnehin knapp bemessenen Arbeitslosengeld II noch einmal 30 Prozent einbüßt, der nagt - sofern er nicht über Reserven verfügt - am Hungertuch. Den Druck auf Integrationsverweigerer zu erhöhen, kann also ein Mittel sein, auf das Problem zu reagieren. Allerdings liegt die Schwänzer-Quote dennoch bei 40 Prozent. Ob dies bei der erwiesenermaßen hartleibigen Gruppe der Betroffenen Wirkung zeigt, kann daher bezweifelt werden.



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