Erstellt 07.08.09, 15:00h
Die gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen tritt am 1. September in Kraft. Das Gesetz schreibt keine verbindliche vorherige Beratung vor. Der Virchow-Bund betonte, Patientenverfügungen müssten so abgefasst sein, dass es im Ernstfall keinen Zweifel an den Wünschen des Patienten geben dürfe. Deshalb sei beim Aufsetzen der Verfügung in vielen Fällen ärztlicher Rat gefragt.
Hausärzte sollten dem Patienten vor Beratungsbeginn mitteilen, dass er die Beratung selbst zahlen müsse und ihm die voraussichtlichen Kosten nennen, empfiehlt der Verband. Der Virchow-Bund vertritt als freier ärztlicher Verband ausschließlich die Interessen der niedergelassenen und ambulant tätigen Ärzte. (kna)
Texte braucht man sich grundsätzlich...
07.08.2009 | 19.59 Uhr | michaschreibt
...von keinem Experten mehr schreiben zu lassen. Mustervordrucke aus dem Web downloaden, wenn nötig durch Familienangehörige oder selbst, falls…
Unfug
07.08.2009 | 15.42 Uhr | B.Melchert
Eine notariell beglaubigte Patientenverfügung kostet wenig, in der Regel unter 50 Euro. Da bedarf es keiner ärztlichen Beratung. Jeder soll…
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