Erstellt 12.08.09, 11:26h
Die Verteidigung schloss sich dem Antrag der Anklage an. In beiden Plädoyers wurde eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung berücksichtigt. Das Urteil wurde für Mittwochnachmittag erwartet.
Der Prozess war am Landgericht Chemnitz neu aufgerollt worden. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des Landgerichts Zwickau von fünfeinhalb Jahren Freiheitsstrafe wegen Kindesaussetzung aufgehoben. Die Statsanwaltschaft hatte nach anfänglicher Mordanklage damals acht Jahre und drei Monate wegen Misshandlung Schutzbefohlener und Aussetzung mit Todesfolge gefordert. (ddp)
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