Erstellt 23.09.09, 12:21h, aktualisiert 23.09.09, 16:24h
Die "Kölner Masche" ist eine Form bandenmäßig begangener Kriminalität, bei der Unternehmen ausschließlich zum deutschlandweiten Betrug gegründet werden. Als Geschäftsführer(innen) dieser Firmen werden Personen vorgeschoben, die auf Grund wirtschaftlicher Notlage dringend nach einem eigentlich seriösen Job gesucht hatten.
"Diese Betrugsart beschäftigt die Ermittlungsbehörden bereits seit den 90er Jahren, wobei sich die Methoden der Betrüger immer weiter verfeinern", so ein Ermittler des zuständigen Kommissariates.
Zunächst werden Adressen von Firmen oder Gewerbetreibenden, die beispielsweise auf ausgehängten Stadtplänen oder in ausgelegten Werbebroschüren inseriert haben, dadurch erlangt, dass Bandenmitglieder dieses Werbematerial einsammeln und in die Firmenräume nach Köln verbringen. Von dort aus werden die Betroffenen dann angerufen. Hierbei wird der Eindruck erweckt, der Anruf stamme von der Firma, die den Werbeauftrag ausgeführt hatte. Anschließend wird nachgefragt, ob die Werbung noch ein weiteres Jahr gedruckt werden soll. Wenn die Kunden in den meisten Fällen dies verneinen, erhalten sie kurz nach dem Gespräch einen Faxvordruck, auf welchem das telefonisch Erörterte, wie "Kein Folgedruck" oder "Zweitauflage entfällt" durch Fettdruck hervorgehoben ist. Dieser soll unterschrieben und umgehend zurückgesandt werden. Hierbei soll auch die Bankverbindung entweder zu Zuordnungs- oder zu Abbuchungszwecken eingetragen werden. Wird dieser Vordruck ausgefüllt und zurückgefaxt, wird seitens der Betrüger eine Abbuchung in Höhe von 500,- bis 800,- Euro vorgenommen, obwohl keinerlei Gegenleistung erfolgt.
Bislang konnten 4 Betrügerfirmen ermittelt werden, die insgesamt circa 2.200 Betrugshandlungen vorgenommen haben. Der hier entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 1,5 Millionen Euro.
Selbständigen und Gewerbetreibenden wird geraten, kritisch und wachsam zu prüfen, in welchem Zusammenhang sie ihre Bankdaten übermitteln. Abbuchungen auf den Kontoauszügen sollten regelmäßig überprüft werden, um gegebenenfalls Rücklastschriften fristgerecht veranlassen zu können. Bei Verdacht oder Hinweisen auf eine ungerechtfertigte Verwendung oder Weiterleitung von Bankdaten sollte sofort Strafanzeige erstattet werden. (gk)
Danke für die Ergänzung...
23.09.2009 | 18.35 Uhr | Sanug
...denn so unvollständig, wie es der KSTA geschrieben hat, habe ich die Masche erst nicht verstanden. Das Ganze bleibt trotzdem illegal, man nennt…
das Wichtigste fehlt lieber KStA
23.09.2009 | 16.08 Uhr | Kategorie_C
auf welchem das telefonisch Erörterte, wie "Kein Folgedruck" oder "Zweitauflage entfällt" durch Fettdruck hervorgehoben ist -------> und das Fax…
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige
22. April 2012,
E-Werk Köln
Foto auf Leinwand günstig vom Testsieger
Werbeagentur Verzeichnis Köln Bonn
Werbeagentur / Internetagentur, Köln
Kfm. Umschulungen + Seminare in Köln
Holzspielzeug gesucht, gefunden, geliebt