Von Christian Rath und Thorsten Keller, 30.09.09, 15:49h, aktualisiert 02.10.09, 09:13h
Der Werbespot (später preisgekrönt mit dem renommierten "First Step"-Award) war im September und Oktober 2005 nur kurz in den Kinos zu sehen, ehe sich der Springer-Verlag vor dem Hamburger Landgericht eine einstweilige Verfügung besorgte und die Ausstrahlung des Spots untersagen ließ (was im Youtube-Zeitalter nicht wirklich funktioniert). Die Springer-Anwälte bemühten dafür nicht das Medien-, sondern das Wettbewerbsrecht, sprachen von "rufausbeutender, vergleichender Werbung". Der gemeine Bild-Leser werde durch den Spot "in einer Weise herabgesetzt, die wir nicht akzeptieren können", erklärte ein Springer-Sprecher.
Das Oberlandesgericht Hamburg war Springer gefolgt und hatte den Spot 2007 verboten. Begründung: Vergleichende Werbung sei nicht erlaubt, wenn sie „herabsetzend“ wirkt. Beim taz-Spot würden Bild-Leser als „dumm und begriffstutzig“ dargestellt, so die Hamburger Richter. Sie räumten allerdings ein, dass der Spot einen „nicht unerheblichen Wahrheitskern“ enthalte.
Gegen diese Entscheidung ging die taz in Revision zum BGH und berief sich auf die Meinungs- und Kunstfreiheit. „Die Aussage »taz ist nicht für jeden« ist doch nicht herabsetzend“, so die taz-Anwältin. Die Personen an der Trinkhalle seien „nicht unsympathisch“ dargestellt.
Nach Ansicht des BGH ist vergleichende Werbung nur dann unzulässig, wenn sie die Konkurrenz „dem Spott und der Lächerlichtkeit“ preisgebe. Das sei beim taz-Spot nicht der Fall. Der Verbraucher sei heute an „humorvolle und pointierte“ Aussagen in der Werbung gewöhnt.
Hm...
02.10.2009 | 10.46 Uhr | Pixelschubser
...mag sein, dass es sich nicht nur um den ballonseidenen Vollpfosten handelt, der die B**D-Zeitung kauft - es sind auch andere Menschen dabei,…
cooler Spot
30.09.2009 | 21.15 Uhr | Zabaione
Ich kannte ihn noch nicht, finde ihn gut;-)
Zu meinem Erstaunen lesen nicht nur Leute in Ballonseide diese Zeitung;-)
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