Schriftgröße

Schwarz-Gelb

Liberale stoppen Internetsperren

Erstellt 15.10.09, 21:15h, aktualisiert 15.10.09, 23:08h

Beim Thema Innere Sicherheit hat sich die FDP in wichtigen Punkten durchgesetzt: Die künftige Koalition verständigte sich auf höhere Hürden bei Online-Durchsuchungen sowie eine Aussetzung der Internetsperren für Kinderpornografie.

Internetsperren
Bild vergrößern
Union und FDP haben sich auf eine Aussetzung der Internetsperren für Kinderpornografie geeinigt. (Bild: dpa)
Internetsperren
Bild verkleinern
Union und FDP haben sich auf eine Aussetzung der Internetsperren für Kinderpornografie geeinigt. (Bild: dpa)
BERLIN/KÖLN - Die Unterhändler von Union und FDP sind sich in allen Sicherheitsthemen einig. Das erklärten Vertreter beider Seiten am Donnerstag nach der Sitzung der Koalitionsarbeitsgruppe Sicherheit/Justiz in Berlin.

Bei der Vorratsdatenspeicherung solle die Nutzung der Daten auf schwere Gefahrensituationen beschränkt werden, sagte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU). Bei den Internetsperren verständigten sich die Verhandlungspartner darauf, dass das Bundeskriminalamt (BKA) zunächst versuchen soll, kinderpornografische Seiten zu löschen statt zu sperren. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen mit der Löschung ausgewertet werden.

Die Initiatorin der Petition gegen Internet-Sperren, Franziska Heine, sieht sich durch die Vereinbarung, die Sperrung kinderpornografischer Seiten auszusetzen, bestätigt. „Das ist grundsätzlich toll“, sagte sie dem "Kölner Stadt-Anzeiger". „Alle, die gegen die Sperren gekämpft haben, können stolz sein. Das ist ein Erfolg.“ Einige Fragen blieben allerdings noch offen - so unter anderem, wann die Sperren ausgesetzt würden, was aus den Verträgen mit den Providern werde und was mit der entstandenen Infrastruktur. Heine hatte die an den Bundestag gerichtete Petition initiiert. Diese hatte innerhalb weniger Wochen 134 000 Unterstützer gefunden.

Neue Regelung bei heimlichen Online-Durchsuchungen

Für heimliche Online-Durchsuchungen von Computern muss künftig die Generalbundesanwaltschaft einen Antrag stellen. Ursprünglich konnte das BKA den Antrag selbst beim Amtsgericht Wiesbaden einreichen, das dann entscheiden sollte. Nun liegt die Entscheidung bei einem Richter des Bundesgerichtshofes. Zudem werden Online-Durchsuchungen nicht auf weitere Sicherheitsbehörden wie den Verfassungsschutz ausgeweitet.

Zudem verständigten sich die Unterhändler darauf, dass die Höchst-Jugendstrafe bei Mord von 10 auf 15 Jahre erhöht wird. Auch soll es künftig einen sogenannten Warnschussarrest geben. Er kann neben einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe angeordnet werden und bis zu vier Wochen betragen. (dpa, ksta)



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


Anzeige


Umfrage

Protestieren Sie gegen ACTA?
Bundesweit sind Proteste gegen das internationale Handelsabkommen ACTA geplant. Es sieht unter anderem vor, Urheberrechtsverletzungen strenger zu ahnden. Kritiker befürchten Zensur und Überwachung vor allem im Internet. Beteiligen Sie sich am Protest?

Bildergalerien


Jahresrückblick


ksta-blogs.de


Kölner Stadt-Anzeiger auf dem iPad


Neue Videos – Politik/Nachrichten




Meistgelesene Artikel


Kolumne


Hintergrund


Die andere Meinung


Mein ksta.de


Forum


Brutto / Netto Rechner

Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.) Steuerklasse

Dienste