Von Jan-Philipp Hein, 05.11.09, 19:52h, aktualisiert 05.11.09, 19:53h
NDR-Sprecher Martin Gartzke ließ nun die Öffentlichkeit wissen, dass Einstellungsuntersuchungen nur vorgenommen würden, wenn sich der Sender für einen Bewerber entschieden habe und widersprach damit Darstellungen, dass jeder Bewerber sich einem Aderlass zu unterziehen hätte, unabhängig davon ob der NDR ihn haben wolle. Und damit, so Gartzke, orientiere sich der Sender an der Einstellungspraxis des öffentlichen Dienstes.
Nur: „Es gibt keine generelle Einstellungspraxis im öffentlichen Dienst.“ Sagt jedenfalls Verdi-Mann Christian Götz. Richtig sei, dass angehende Beamte sich einer eingehenden ärztlichen Untersuchung zu stellen hätten, weil sie lebenslang von ihrem Dienstherren alimentiert würden, so Götz. Doch schon bei Beamten sei strittig, ob eine Blutabnahme wirklich rechtens sei. „Ein Stich mit der Nadel ist schließlich immer noch eine Körperverletzung“, so der Anwalt.
Öffentlich-rechtliche Sender wie der NDR beschäftigen außerdem keine Beamten, sondern Angestellte. „Und in diesem Fall ist die Untersuchung freiwillig“, so Götz, der allerdings auf den hohen Druck der Betroffenen verweist: „Schließlich hätten diese es enorm schwer, nachzuweisen, dass sie nicht eingestellt wurden, weil sie sich der Untersuchung verweigerten.“
Streit um rechtliche ZulässigkeitEs ist nicht nur ein Fall NDR, der gerade für Aufregung sorgt. Auch der Westdeutsche Rundfunk (WDR) bittet seine angehenden Mitarbeiter zur Nadel. Die „Ergebnisse geben zum Beispiel Aufschluss über Schichttauglichkeit, Suchtverhalten oder chronische Erkrankungen“, sagt Sprecherin Annette Metzinger und beruft sich für den Sender auf Empfehlungen des Nationalen Ethikrates.
Ethik hin oder her: Für Gewerkschafter Götz ist die WDR-Praxis klar rechtswidrig: „Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Fragen nach Krankheiten unzulässig sind.“ Und das gelte auch für den Umweg über Blutuntersuchungen. Ärzte dürften deswegen Hinweise auf chronische Erkrankungen auch nicht weitergeben. Auch Götz bezieht sich auf Dritte - in diesem Falle auf eine juristische Kommentierung. Der Kölner Arbeitsrechtler Wolfdieter Küttner schreibt im „Personalbuch 2009“: „Wonach der Arbeitgeber selbst nicht unmittelbar fragen darf, das darf er auch nicht über Umwege, also Dritte, zum Beispiel Ärzte, Psychologen, Gutachter, frühere Arbeitgeber, erforschen.“ Auch der Arzt dürfe im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung keine weitergehenden Fragen stellen als dies dem Arbeitgeber gestattet ist.
Der WDR hingegen sieht auch Vorteile für die künftigen Mitarbeiter: Die Untersuchung diene auch dazu, „die Bewerber im Sinne der arbeitsmedizinischen Vorsorge zu beraten, was mögliche Arbeitsbelastungen und mögliche Folgen auf die Gesundheit angeht“, so Metzinger.
Polizei: sogar heimliche HIV-Tests
08.11.2009 | 18.23 Uhr | VelsPol
Der öffentliche Dienst befindet sich ja neben Großkonzernen, wo es ebenfalls Usus ist, die Mitarbeiter unter Inkaufnahme von eklatanten Verstößen…
Tja,tja man soll nicht mit Steinen
06.11.2009 | 12.25 Uhr | Göcek
schmeißen wenn man im Glashaus sitzt.
Aber ich wiederhole mich hier gerne, die Blutuntersuchungen
sind bei der ärztlichen Einstellungsuntersuchung…
Blut muss fließen beim Rotfunk WDR
06.11.2009 | 09.53 Uhr | acjj2006
Die, die vorgeben besonders rechtlich, politisch, moralisch und ethnisch korrekt zu sein, sind erfahrungsgemäß am schlimmsten. So auch der WDR und…
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