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Interview

„Die Eltern müssten mehr Druck machen“

Erstellt 12.11.09, 18:27h

Wie weit ist die Umsetzung der Konvention der Vereinten Nationen (UN) für die Rechte von Behinderten im Rhein-Erft-Kreis gediehen? Laut Wolfgang Blaschke hinkt die Umsetzung hinterher. Ein Interview

WOLFGANG BLASCHKE: Die Umsetzung hinkt hinterher. Die UN-Konvention ist seit März in Kraft und sieht die gemeinsame Beschulung aller Kinder vor. Im Rhein-Erft-Kreis wie auch in Köln gibt es aber noch viele Eltern, die Probleme haben, ihre behinderten Kinder auf normalen Schulen unterzubringen. Einmal sind die Plätze in den Grundschulen zu gering. Das ganz große Problem kommt aber dann, wenn es um die weiterführenden Schulen geht.

Woran hapert es?

Es gibt keine Plätze. Die weiterführenden Schulen haben sich für den gemeinsamen Unterricht bislang noch nicht geöffnet. Da kann auch der Schulträger, wenn er guten Willens ist und mehr gemeinsamen Unterricht möchte, nichts dran ändern. Das entscheidet immer noch die Schulleitung.

Warum ist der gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern sinnvoll?

Wenn er gut angelegt ist, haben wir meist eine Doppelbesetzung in der Klasse. Es sind dann normale Regelschullehrer und Sonderpädagogen im Unterricht. Das ist dann nicht nur für die behinderten Kinder ein Vorteil, auch die anderen können individuell besser gefördert werden. Dann ist der Unterricht für alle Kinder der beste. Das zeigen auch die Schulergebnisse. Wenn man sieht, welche Schulen jedes Jahr den Deutschen Schulpreis bekommen, sind das in der Regel Schulen. die gemeinsamen Unterricht machen.

Können behinderte Kinder auf speziellen Förderschulen nicht besser gefördert werden?

Das ist die große Auseinandersetzung, die im Moment tobt. Meiner Meinung nach nicht. Die Kinder sind unter sich und haben keinen Kontakt zu anderen Kindern. Weil Förderschulen oft auch Ganztagsschulen sind, haben sie so auch nachmittags in ihren Wohnorten keine Freunde.

Was raten Sie Eltern, die ihre behinderten Kinder an normalen Schulen anmelden wollen, aber nicht weiterkommen?

Wenn ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes ihres Kindes eingeleitet wird, müssen Eltern ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie gemeinsamen Unterricht für ihr Kind wünschen. Dann sollten sie sich mit uns in in Verbindung setzen, damit wir sie beraten können. Spätesten im nächsten Jahr wird der Rechtsanspruch durchgesetzt sein. Dann ist das keine Ermessensfrage mehr. Dann muss die Schule beziehungsweise die Bezirksregierung als Schulaufsicht die entsprechenden Ressourcen bereitstellen.

Was sollten die Kommunen und der Kreis tun?

Sie müssten als ersten Schritt zumindest für alle Kinder, die in den Grundschulen im gemeinsamen Unterricht sind, garantieren, dass sie auch einen GU-Platz in einer weiterführenden Schule bekommen. Es kann nicht sein, dass Eltern von Hürth nach Bonn ziehen, damit sie dort für ihr Kind einen Platz an einer weiterführenden Schule bekommen. Diesen Fall haben wir.

Müssen die Kommunen dafür Geld in die Hand nehmen?

Ja, als Schulträger müssen sie verstärkt auf ihre Schulen zugehen, für den gemeinsamen Unterricht werben und auch deutlich machen, dass sie dafür mehr Geld in die Hand nehmen würden. Barrierefreiheit in den Schulen, Spielräume, bessere Ausstattung des offenen Ganztagsbereiches, mehr Schulassistenz, mehr Schulsozialarbeit und mehr Schulpsychologen wären sinnvoll, damit auch wirklich eine andere Schulkultur entstehen kann. Das Lehrpersonal muss dann vom Land gestellt werden.

Ist das Land dazu bereit?

Mein Eindruck ist es nicht, dass das Schulministerium den gemeinsamen Unterricht ausbauen will. Da kommen eher immer wieder gegenteilige Signale, etwa dass man Stellen kürzt. Da müssen die Eltern mehr politischen Druck machen.

Das Gespräch führte

Wilfried Meisen



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