Von Hariett Drack, 13.11.09, 18:46h
Die heimlichen Videos blieben nämlich nicht privat, standen irgendwann im Internet. Die jeweiligen Partner waren entsetzt, als sie sich beim Surfen auf einschlägigen Porno-Seiten plötzlich als Amateurdarsteller wider Willen sahen - voll in Aktion und einwandfrei zu erkennen. In drei Fällen hatten die Betroffenen Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Sexpartner erstattet.
Vor Gericht gab der Angeklagte alles unumwunden zu. Er stritt jedoch ab, die Filme absichtlich ins Internet gestellt zu haben. Dies sei vielmehr ein Versehen gewesen, weil auf seinem Rechner ein Programm installiert sei, das automatisch - und legal, wie er betonte - Sexfilme aus dem Netz in sein Verzeichnis abspeichere. Die von ihm hergestellten Videos seien in diesem Zusammenhang unbeabsichtigt mit hineingeraten.
„Was Sie einvernehmlich mit Ihrem Sexpartner machen, ist nicht strafbar und hat niemanden zu interessieren“, sagte der Richter. Doch sei „schon allein der heimliche Mitschnitt der harten Pornos“ strafbar. Die Tatsache, dass der Angeklagte grob fahrlässig „mit hochprivatem und intimen Material“ umgegangen sei, wertete der Amtsrichter als strafverschärfend. Dem Mann sei aber „nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen“, dass er die Videos absichtlich ins Internet gestellt habe.
Im Urteil wurde der Amtsrichter sehr deutlich und nannte das Verhalten des Angeklagten eine „ziemliche Sauerei“. Er verhängte 900 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je zehn Euro).
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