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„Ziemliche Sauerei“

Heimlich beim Sex gefilmt

Von Hariett Drack, 13.11.09, 18:46h

Weil er seine Sex-Partner beim gemeinsamen Liebesspiel filmte und das Videomaterial später im Internet zu sehen war, ist ein 40-Jähriger zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann will die pornografischen Clips nicht absichtlich veröffentlicht haben.

Gericht
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(Symbolbild: dpa)
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(Symbolbild: dpa)
Köln - Seine häufig wechselnden Partner hat ein 40-jähriger Mann beim Sex auf Video aufgenommen, ohne dass diese das wussten. Weil die Filme später im Internet zu sehen waren, stand der bisher nicht vorbestrafte Harz IV-Empfänger jetzt vor dem Strafrichter. Immer wenn der Homosexuelle Männerbekanntschaften in seine Wohnung mitgenommen hatte - und das waren nicht wenige - ließ er beim Sex heimlich die Videokamera mitlaufen. „Nur zu meinem persönlichen Schutz“, sagte der Mann jetzt vor Gericht, wo er sich wegen „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ verantworten musste.

Die heimlichen Videos blieben nämlich nicht privat, standen irgendwann im Internet. Die jeweiligen Partner waren entsetzt, als sie sich beim Surfen auf einschlägigen Porno-Seiten plötzlich als Amateurdarsteller wider Willen sahen - voll in Aktion und einwandfrei zu erkennen. In drei Fällen hatten die Betroffenen Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Sexpartner erstattet.

Vor Gericht gab der Angeklagte alles unumwunden zu. Er stritt jedoch ab, die Filme absichtlich ins Internet gestellt zu haben. Dies sei vielmehr ein Versehen gewesen, weil auf seinem Rechner ein Programm installiert sei, das automatisch - und legal, wie er betonte - Sexfilme aus dem Netz in sein Verzeichnis abspeichere. Die von ihm hergestellten Videos seien in diesem Zusammenhang unbeabsichtigt mit hineingeraten.

„Was Sie einvernehmlich mit Ihrem Sexpartner machen, ist nicht strafbar und hat niemanden zu interessieren“, sagte der Richter. Doch sei „schon allein der heimliche Mitschnitt der harten Pornos“ strafbar. Die Tatsache, dass der Angeklagte grob fahrlässig „mit hochprivatem und intimen Material“ umgegangen sei, wertete der Amtsrichter als strafverschärfend. Dem Mann sei aber „nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen“, dass er die Videos absichtlich ins Internet gestellt habe.

Im Urteil wurde der Amtsrichter sehr deutlich und nannte das Verhalten des Angeklagten eine „ziemliche Sauerei“. Er verhängte 900 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je zehn Euro).



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