Von Jochen Loreck, 19.11.09, 21:58h, aktualisiert 19.11.09, 22:00h
Kanalan konnte kein Wort deutsch damals. Aber er hat schnell gelernt. Zum Beispiel: „Du bist in diesem Land nicht willkommen. Du bist missgelaunten Beamten in den Ausländerbehörden hilflos ausgeliefert. Sie lassen dich stundenlang warten. Sie interessieren sich nur für Papier und Paragrafen, nicht für Menschenschicksale.“ Inzwischen hat Kanalan das erste und das zweite juristische Staatsexamen geschafft, spricht fehlerfrei deutsch und ist Mitgründer der Initiative „Jugendliche ohne Grenzen“ - einer Hilfsorganisation für Flüchtlingskinder.
Experten schätzen: Rund tausend Minderjährige aus Bürgerkriegsgebieten wie Afghanistan, Irak, Kosovo oder Somalia schlagen sich pro Jahr auf abenteuerlichen Wegen ohne Begleitung von Erwachsenen nach Deutschland durch. Sie hoffen hier auf Hilfe, auf Ausbildung, Arbeit und einen sicheren Schutz vor den Wirrnissen in der Heimat.
Was sie erwartet, ist ein Status geminderter Menschenrechte: Unterbringung auf engstem Raum, kein angemessenes pädagogisches Angebot, kaum Hilfen angesichts der traumatischen Störungen. Denn nach wie vor unterscheidet der Gesetzgeber streng zwischen den Rechten in- und ausländischer Kinder. Die vor genau 20 Jahren beschlossene Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen hat der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) mit einem „nationalen Vorbehalt“ versehen: Das Dokument gilt formal betrachtet zwar weltweit, aber in Deutschland eben nur mit der Einschränkung, dass auch bei Kindern erlaubt ist, „Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen“.
Für Kanalan, nachdem ihm endlich der Schulbesuch gestattet worden war, bedeutete das: Er durfte das Stadtgebiet von Berlin nicht verlassen. „Bei Schul-Ausflügen nach Brandenburg oder wenn mein Jugend-Fußballclub außerhalb von Berlin gespielt hat - immer musste ich zur Ausländerbehörde, um eine Sondergenehmigung zu beantragen. Mal habe ich sie bekommen, mal nicht.“
Dass er es trotz so vieler schikanöser Behandlungen geschafft hat, sich durchzukämpfen und zu behaupten, führt Kanalan vor allem auf seine Lehrerinnen an der Martin-Buber-Oberschule in Berlin-Spandau zurück: „Die hatten Verständnis für mich und sind auf meine Probleme eingegangen.“ Vor der nächsten Klippe stand der junge Mann aus der Ost-Türkei, als er studieren wollte: „Ich bekam einen Studienplatz an der Universität Frankfurt / Oder. Da konnte ich mich aber nicht rechtzeitig einschreiben, weil ich ja Berlin ohne Genehmigung nicht verlassen durfte. Als das schließlich geregelt war, wollte ich Bafög beantragen. Darauf hatte ich als geduldeter Flüchtling aber keinen Anspruch. Zum Glück konnte ich mit Jobs bei der Post und in einem Call-Center genug Geld fürs Studium verdienen.“
Inzwischen hat Kanalan das Recht erworben, sich dauerhaft in Deutschland aufhalten zu dürfen. Beim Gang zu deutschen Behörden überkommt ihn weniger Herzklopfen als damals.
Hintergrund: Kindertag und Kinderrechte
Kommentar zur UN-Kinderrechtskonvention: Gleiches Recht für alle
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