Schriftgröße

UN-Kinderrechtskonvention

Verloren in Deutschland

Von Jochen Loreck, 19.11.09, 21:58h, aktualisiert 19.11.09, 22:00h

Rund 1000 Minderjährige schlagen sich jedes Jahr auf abenteuerlichen Wegen aus Krisengebieten nach Deutschland durch. Doch hier erwarten sie oft Schikanen und missgelaunte Ausländerbehörden. Ein Leidensgenosse hat sich ihrer angenommen.

Kinder
Bild vergrößern
Kinderrechte gelten längst nicht überall und für jeden. Vor allem Flüchtlingskinder, so wie dieses im Kosovo, haben es schwer. (Bild: afp)
Kinder
Bild verkleinern
Kinderrechte gelten längst nicht überall und für jeden. Vor allem Flüchtlingskinder, so wie dieses im Kosovo, haben es schwer. (Bild: afp)
BERLIN - „Jeder Gang zur Ausländer-Behörde in Berlin war mit Angst verbunden. Jedes Mal habe ich gezittert, ob mein Bleiberecht in der Stadt für weitere sechs Monate genehmigt wird.“ Das Erlebte hat sich tief in die Gefühlswelt des inzwischen 29-jährigen Doktoranden Ibrahim Kanalan eingegraben. Er stammt aus einem kurdischen Dorf in der Ost-Türkei und kam als Minderjähriger 1994 ohne Begleitung seiner Eltern per Flugzeug nach Deutschland, um der Willkür durch das türkische Militär zu entgehen.

Kanalan konnte kein Wort deutsch damals. Aber er hat schnell gelernt. Zum Beispiel: „Du bist in diesem Land nicht willkommen. Du bist missgelaunten Beamten in den Ausländerbehörden hilflos ausgeliefert. Sie lassen dich stundenlang warten. Sie interessieren sich nur für Papier und Paragrafen, nicht für Menschenschicksale.“ Inzwischen hat Kanalan das erste und das zweite juristische Staatsexamen geschafft, spricht fehlerfrei deutsch und ist Mitgründer der Initiative „Jugendliche ohne Grenzen“ - einer Hilfsorganisation für Flüchtlingskinder.

Experten schätzen: Rund tausend Minderjährige aus Bürgerkriegsgebieten wie Afghanistan, Irak, Kosovo oder Somalia schlagen sich pro Jahr auf abenteuerlichen Wegen ohne Begleitung von Erwachsenen nach Deutschland durch. Sie hoffen hier auf Hilfe, auf Ausbildung, Arbeit und einen sicheren Schutz vor den Wirrnissen in der Heimat.

Was sie erwartet, ist ein Status geminderter Menschenrechte: Unterbringung auf engstem Raum, kein angemessenes pädagogisches Angebot, kaum Hilfen angesichts der traumatischen Störungen. Denn nach wie vor unterscheidet der Gesetzgeber streng zwischen den Rechten in- und ausländischer Kinder. Die vor genau 20 Jahren beschlossene Kinderrechts-Konvention der Vereinten Nationen hat der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) mit einem „nationalen Vorbehalt“ versehen: Das Dokument gilt formal betrachtet zwar weltweit, aber in Deutschland eben nur mit der Einschränkung, dass auch bei Kindern erlaubt ist, „Unterschiede zwischen Inländern und Ausländern zu machen“.

Für Kanalan, nachdem ihm endlich der Schulbesuch gestattet worden war, bedeutete das: Er durfte das Stadtgebiet von Berlin nicht verlassen. „Bei Schul-Ausflügen nach Brandenburg oder wenn mein Jugend-Fußballclub außerhalb von Berlin gespielt hat - immer musste ich zur Ausländerbehörde, um eine Sondergenehmigung zu beantragen. Mal habe ich sie bekommen, mal nicht.“

Dass er es trotz so vieler schikanöser Behandlungen geschafft hat, sich durchzukämpfen und zu behaupten, führt Kanalan vor allem auf seine Lehrerinnen an der Martin-Buber-Oberschule in Berlin-Spandau zurück: „Die hatten Verständnis für mich und sind auf meine Probleme eingegangen.“ Vor der nächsten Klippe stand der junge Mann aus der Ost-Türkei, als er studieren wollte: „Ich bekam einen Studienplatz an der Universität Frankfurt / Oder. Da konnte ich mich aber nicht rechtzeitig einschreiben, weil ich ja Berlin ohne Genehmigung nicht verlassen durfte. Als das schließlich geregelt war, wollte ich Bafög beantragen. Darauf hatte ich als geduldeter Flüchtling aber keinen Anspruch. Zum Glück konnte ich mit Jobs bei der Post und in einem Call-Center genug Geld fürs Studium verdienen.“

Inzwischen hat Kanalan das Recht erworben, sich dauerhaft in Deutschland aufhalten zu dürfen. Beim Gang zu deutschen Behörden überkommt ihn weniger Herzklopfen als damals.



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Newsticker


Anzeige


Umfrage

Protestieren Sie gegen ACTA?
Bundesweit sind Proteste gegen das internationale Handelsabkommen ACTA geplant. Es sieht unter anderem vor, Urheberrechtsverletzungen strenger zu ahnden. Kritiker befürchten Zensur und Überwachung vor allem im Internet. Beteiligen Sie sich am Protest?

Bildergalerien


Jahresrückblick


ksta-blogs.de


Kölner Stadt-Anzeiger auf dem iPad


Neue Videos – Politik/Nachrichten




Meistgelesene Artikel


Kolumne


Hintergrund


Die andere Meinung


Mein ksta.de


Forum


Brutto / Netto Rechner

Optimieren Sie Ihr Gehalt:
Bruttogehalt (Euro mtl.) Steuerklasse

Dienste