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Mordprozess

13 Jahre für den Armbrust-Schützen

Von Clemens Schminke, 23.11.09, 17:36h, aktualisiert 23.11.09, 23:33h

Armbrustschütze Jörg J. ist wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Der 33-Jährige hatte im Februar einen Mann mit seiner Armbrust beschossen und lebensgefährlich verletzt. Das Gericht zeichnete ein düsteres Bild des Angeklagten.

Armbrust Prozess Köln
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Die Tatwaffe: Mit dieser Armbrust schoss Jörg J. auf sein ahnungsloses Opfer. (Bild: Drack)
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Die Tatwaffe: Mit dieser Armbrust schoss Jörg J. auf sein ahnungsloses Opfer. (Bild: Drack)
Innenstadt - „Rücksichtslosigkeit“, „Erbarmungslosigkeit“ und „Gefühlskälte“: Mit solchen Worten beschrieb Staatsanwältin Margarete Heymann am Montag die Art, wie der Angeklagte Jörg J. gegen sein Opfer Hakan K. vorgegangen sei. Das Geschehen habe geradezu „Hinrichtungscharakter“ gehabt. Auf ihre Worte kam Dirk Eßer, Vorsitzender der 9. Großen Hilfsstrafkammer des Landgerichts, in der Begründung des Urteils zurück: Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem schweren Raub und gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Totschlags schickte die Kammer den 33-Jährigen für 13 Jahre hinter Gitter. Er hatte sich umfassend geständig gezeigt.

Nach den Plädoyers hatte sein Anwalt Markus Loskamp den Wunsch der abwesenden Eltern vorgetragen, bei der Urteilsverkündung dabei zu sein. Doch die Kammer wollte zum Ende kommen; etwa eine Dreiviertelstunde reichten ihr zur Beratung. Zuvor hatte Jörg J. in seinem letzten Wort gesagt, in den zurückliegenden zehn bis zwölf Jahren habe er versucht, „die Dinge zu erzwingen“. Spätestens seit der Tat wisse er: „Das funktioniert nicht.“ Und er ergänzte: „Es tut mir Leid.“

Bagatell-Streit um Fliesen

Der Gelegenheitshandwerker war mit einem Immobilienbesitzer wegen angeblich unsachgemäß ausgeführter Fliesenlegearbeiten in dessen Eigentumswohnung am Hansaring in Streit geraten. Jörg J. konnte es nicht verwinden, dass die entsprechende Rechnung vom Sommer 2008 unbezahlt blieb. Das Geld stehe ihm zu, meinte er, dem ein forensischer Psychiater eine „narzisstische Akzentuierung der Persönlichkeit“ und „hohe Kränkbarkeit“ bescheinigt hat. Dazu kam die Verschlechterung seine finanziellen Lage; zum Schluss drückten ihn bis zu 25 000 Euro Schulden.

Einen alten Plan wieder aufgreifend, verschaffte er sich Ende Februar dieses Jahres Zugang zur Dachterrasse der Wohnung. Als der 35-jährige Lebensgefährte des Eigentümers die Abstellkammer öffnete, wo sich Jörg J. maskiert versteckt gehalten hatte, stürzte der auf den Bewohner los und schlug ihn mit einer mitgebrachten Armbrust nieder. Im Bad zwang er den Mann, sich hinzuhocken, und zielte mit der Waffe auf ihn. Alles Betteln und Flehen half nichts: Jörg J. drückte ab, der Pfeil drang in die linke Brust ein und verletzte die Lunge. Hakan K. stellte sich tot, riss sich später den Pfeil heraus, flüchtete ins Schlafzimmer, verschanzte sich und rief aus dem Fenster um Hilfe. Vergebens versuchte Jörg J., wieder an ihn heranzukommen, und trat eine Tür ein. Als er schließlich die Wohnung verließ, nahm er zwei Handys mit. Nach einem kurzen Aufenthalt in Belgien stellte er sich in Aachen der Polizei.

„Er weiß, was er dem Mann angetan hat“, sagte Verteidiger Loskamp. Er folgte dem Wunsch seines Mandanten, „keine großen Worte zu machen“. Der Anwalt der Nebenklage hob noch einmal hervor, wie stark Hakan K., der um ein Haar gestorben wäre, an den psychischen Folgen der Tat leide. Er sei unfähig, die Tür der Wohnung zu öffnen, die inzwischen mit lauter Sicherheitsvorkehrungen ausgerüstet sei.

Wie Heymann sprach Eßer mit Blick auf Täter und Tat von einem „außergewöhnlichen Fall“: „Es ist sehr selten, dass man so etwas zu beurteilen hat“.



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