Von Clemens Schminke, 01.12.09, 16:45h, aktualisiert 01.12.09, 18:13h
Am Vormittag des 9. Juni hatten sich mehrere Leute an der Arbeitsagentur zum „Zahltag“ getroffen. Bei diesen Aktionen demonstrieren Erwerbslosen-Gruppen gegen die Arbeitsgemeinschaften (Argen), die die Agenturen für Arbeit und die Kommunen gebildet haben.
Bitte um Bargeld
Ins Gebäude an der Luxemburger Straße war auch Gertrud W. (Name geändert) gekommen. Die 60-Jährige wollte um Bargeld bitten; nach ihren Worten hatte sie ihr Portemonnaie verloren und benötigte als Diabetikerin Geld, um sich Insulin zu besorgen.
Zur Unterstützung begleitete sie KEAs-Vorsitzender Jochen Lubig. Nach dem ergebnislosen Gespräch mit einer Sachbearbeiterin bekam die Frau einen Termin bei der Leiterin des Standorts Mitte. Diese gab im Zeugenstand an, Lubig habe per Handy einige Mitstreiter verständigt. Im Büro der Leiterin fanden sich etliche Aktivisten ein, in denen sie nicht die zugelassene „Begleitung“ erkennen mochte. Sie forderte die Leute zum Gehen auf und rief den Sicherheitsdienst. Später kam die Polizei hinzu; Arge-Geschäftsführer Klaus Müller-Starmann schaltete sich ein. Die Aktivisten sollen alle Aufforderungen, das Haus zu verlassen, missachtet haben. Beim folgenden Gerangel hätten beide Angeklagte versucht, die Polizisten mit Fäusten zu attackieren. Dagegen sagte der 26-Jährige, vom Platzverweis habe er „nichts mitbekommen“; die Beamten hätten die Eskalation provoziert. Am Ende lag er „fixiert“ auf dem Boden.
„Es ist ein Ding, dass ich heute hier sitzen muss“, empörte sich die 55-Jährige; die „Praktiken“ der Arge seien „illegal“. Sie hätten Gertrud W. nur unterstützen wollen, an das lebensnotwendige Insulin zu kommen. Verteidiger Detlef Hartmann nannte es eine Situation der „Nothilfe“. Die „unterlassene Hilfeleistung“ der Behörde sei skandalös. Die Standort-Leiterin beteuerte, vom Diabetes-Problem habe sie erst am Ende des „Gesprächs mit der Kundin“ erfahren. Gertrud W. versicherte jedoch, sie habe von vornherein gesagt, wofür sie das Geld brauche.
Damals erhielt sie doch noch 130 Euro. Und die beiden KEAs-Aktivisten bekamen eine Strafanzeige. Das Urteil: Geldstrafen in Höhe von 400 und 450 Euro.
Staatsanwalt und Verteidiger brüllen sich an???!
01.12.2009 | 21.48 Uhr | Thebäer
Was für ein Haufen! Aber wenn man sich bis heute diese Jurastudenten anschaut, dann kann da nur SOWAS raus kommen: sich vor Gericht anbrüllen. Pfui!…
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