Von Magnus Heier, 02.11.09, 09:07h
Cannabis, die Hanfpflanze, enthält THC, Tetrahydrocannabinol, und dieser Stoff wirkt vor allem gegen Spastik, also Verkrampfungen, wie sie häufig etwa bei Patienten mit Multipler Sklerose vorkommen. Aber auch eine positive Wirkung gegen Übelkeit und Erbrechen und damit Appetitlosigkeit wird berichtet.
In einer MS-Klinik, in der ich gearbeitet habe, war die Frage nach Cannabis eine der häufigsten. MS-Patienten leiden sehr unter den oft schmerzhaften Verkrampfungen – und das Gerücht, Cannabis würde sehr gut helfen, war stark verbreitet. Es war den Ärzten aber nicht erlaubt, ein Cannabis-Präparat zu verschreiben. Und es war einigermaßen entwürdigend, wie sich einige der Patienten selbstständig in den Niederlanden mit entsprechenden Produkten eindeckten. Die dann aber, zumindest subjektiv, zu einer deutlichen Symptomlinderung führten.
Jetzt hat sich nicht nur die allgemeine Einschätzung, sondern auch die Rechtslage geändert: Seitdem vor zwei Jahren eine MS-Patientin das Recht auf eine medizinische Verwendung von Cannabis erstritt, dürfen Patienten auch in Deutschland in begründeten Fällen Cannabis verwenden.
Wohlgemerkt: Es geht nicht um Marihuana zum Rauchen, sondern um Tabletten, die von der Apotheke aus dem Ausland importiert werden. Voraussetzung für den Zugang zu dem Mittel ist ein sogenannter Einzelfallantrag, der mit ärztlicher Unterstützung an das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte gestellt wird. Nicht nur Patienten mit Multipler Sklerose bekommen diesen unter Umständen bewilligt, sondern auch Menschen mit Krankheiten, bei denen Cannabis möglicherweise mehr Erleichterung verspricht als die üblichen medikamentösen Alternativen.
Vor allem Patienten mit unheilbaren Krankheiten wie MS sind auf jede Chance einer Linderung angewiesen. Es ist einfach unanständig, ihnen wirksame Präparate zu verweigern – zumal das häufigste Gegenargument, Cannabis sei eine gefährliche Einstiegsdroge, bei rezeptpflichtigen Tabletten eher zu verneinen ist.
Es ist sicher gut, dass Cannabis damit auch aus der Schmuddelecke herausgeholt und seine Wirksamkeit neu diskutiert wird.
Cannabis als Medikament
02.11.2009 | 19.40 Uhr | aXXL
Der Autor hätte sich ein wenig besser informieren sollen. Seit November 2008 kann man als Patient bei Erhalt einer sog. Ausnahmegenehmigung nach § 3…
...und wieder freut sich die Pharmaindustrie
02.11.2009 | 11.24 Uhr | djjondoe
Mir ist unverständlich, dass diese Patienten kein "echtes" Marihuana erwerben dürfen, das von den Pharmafirmen hergestellte aber schon. Was soll…
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