Erstellt 06.11.09, 13:21h
In dem Musterprozess geht es um die Schadensersatzansprüche von rund 17 000 Kleinanlegern, die von der Telekom wegen erlittener Kursverluste rund 80 Millionen Euro verlangen. Sie greifen den Verkaufsprospekt für den dritten Börsengang im Jahr 2000 an.
Willkür-Vorwürfe der Klägeranwälte
Der Vorsitzende Richter Christian Dittrich verwahrte sich gegen Willkür-Vorwürfe der Klägeranwälte. Sein Ausscheiden aus dem Dienst zum Jahresende habe keinen Einfluss auf seine Prozessführung, sagte er am 15. Verhandlungstag. Das Gericht war unter anderem in die USA geflogen, um dort Zeugen zu vernehmen. Tilp erklärte, die Sache sei noch nicht entscheidungsreif und das Gericht drücke möglicherweise aus sachfremden Gründen aufs Tempo.
Es wurde erneut deutlich, dass die OLG-Richter wichtige Kritikpunkte der Kläger für nicht wesentlich halten, wie beispielsweise die fehlerhafte Bewertung der Telekom-Immobilien bei der Bilanzeröffnung des früheren Staatsunternehmens. Auch an der nur wenige Woche nach dem Börsengang vollzogenen Übernahme des US-Mobilfunkers Voicestream fanden die Richter bislang nichts, was im Verkaufsprospekt hätte erwähnt werden müssen. In der Folge des Milliardengeschäfts hatte sich die Ertragslage der Telekom dramatisch verschlechtert.
Milliardenrisiken verschwiegen
Tilp hält der Telekom darüber hinaus vor, beim Börsengang den Anlegern weitere Milliardenrisiken verschwiegen zu haben. Diese Risiken ergäben sich aus den staatsanwaltschaftlich festgestellten Straftaten Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrug in den Jahren 1995 bis 1997. Das OLG wies Tilps Beweisantrag ab und ließ keine Beschwerde beim BGH zu, was wiederum zu einer noch offenen Verfassungsbeschwerde führte. Tilp kündigte an, möglicherweise gleichlautende Anträge für andere von ihm vertretene Kläger einzureichen, was ihm von der Gegenseite den Vorwurf der Prozessverzögerung einbrachte.
Mit dem Urteil des OLG, das nur in einer Art Zwischenverfahren zentrale Rechtsfragen vorab für das Landgericht Frankfurt zu klären hat, ist noch kein Schlussstrich verbunden. Schon im Gesetz über das Musterverfahren ist die Möglichkeit der Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof vorgesehen. Es gilt als sicher, dass die in Frankfurt unterlegene Seite weiter nach Karlsruhe zieht. Die ersten Klagen gegen die Telekom wurden im Jahr 2001 erhoben. (dpa)
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