Schriftgröße

Klage abgewiesen

Niederlage für Pro Köln

Erstellt 10.11.09, 17:39h, aktualisiert 10.11.09, 18:36h

Wieder eine Niederlage für Pro Köln: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat eine Klage der rechten Gruppierung abgewiesen. Die Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten 2007 und 2008 wurde für rechtmäßig erklärt.

Demo gegen Pro Köln
Bild vergrößern
Demonstranten tragen bei der Kundgebung gegen die rechtspopulistischen Bürgerbewegungen "Pro Köln" ein Plakat mit der Aufschrift "No Go für Nazis". (Bild: dpa)
Demo gegen Pro Köln
Bild verkleinern
Demonstranten tragen bei der Kundgebung gegen die rechtspopulistischen Bürgerbewegungen "Pro Köln" ein Plakat mit der Aufschrift "No Go für Nazis". (Bild: dpa)
Düsseldorf - Die Aufnahme und Darstellung der rechtspopulistischen Gruppierung "pro Köln" im NRW-Verfassungsschutzbericht für die Jahre 2007 und 2008 ist rechtens. Die 22. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf habe in einer mündlichen Entscheidung eine Klage von "pro Köln" abgewiesen, sagte Richter Winfried Schwerdtfeger am Dienstag dem epd in Düsseldorf (AZ: 22 K 3117/08). Damit bestätigte das Gericht zum wiederholten Mal die Einschätzung, dass mit Blick auf "pro Köln" Anhaltspunkte für den Verdacht von Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorliegen.

Das Gericht folge mit seiner jüngsten Entscheidung einem rechtskräftigen Urteil des Oberwaltungsgerichts und einem Urteil der 22. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Dezember 2007, sagte Schwerdtfeger weiter. In dem Düsseldorfer Urteil vor zwei Jahren hatten die Richter eine Klage von "pro Köln" mit Blick auf die NRW-Verfassungsschutzberichte für die Jahre 2005 und 2006 abgewiesen.

Die jüngste Entscheidung der 22. Kammer setze die bisherige juristische Linie fort, erläuterte Schwerdtfeger. Bereits 2007 hieß es in der Urteilsbegründung, dass die Publikationen der Klägerin unter anderem "Äußerungen enthielten, die bei einer Gesamtbetrachtung darauf zielten, Ausländer vor allem muslimischer Herkunft pauschal wegen ihrer Abstammung und Religionszugehörigkeit herabzusetzen und auszugrenzen".

NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) wertete die Entscheidung der Richter als eine Bestätigung der Einschätzung des Innenministeriums. "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt erneut, dass pro Köln auch weiterhin beobachtet werden muss, um Gefahren für die verfassungsgemäße Ordnung frühzeitig reagieren zu können", erklärte Wolf am Dienstag in Düsseldorf. (kna)



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Orte des Geschehens

große Karte

Anzeige


Anzeige


Umfrage

Mehr autofreie Zonen für Köln?
Der Platz vor der Eigelsteintorburg ist schon autofrei, nun soll der Chlodwigplatz folgen. Auch für den Neumarkt schlägt der Masterplan vor, eine Seite für den Verkehr zu sperren. Ist das sinnvoll?


Special


Anzeige




Modisch aufgefallen


Junge Zeiten


Bildergalerien


Termine

Veranstaltungssuche

 

Veranstaltungs-Tipps

Manic Street Preachers

22. April 2012,
E-Werk Köln

 

Neue ksta.tv-Videos aus Köln




Offene Schulen


Top-Links (Anzeige)



Weitere Serien


ksta shop


Aktuelle Verkehrsinfos


Service


Mein ksta.de


ksta.de auf Facebook

KSTA auf Facebook

Aktion


Aktion



Hintergrund


Stadtmenschen Community


Extra


Dienste