Erstellt 10.11.09, 17:39h, aktualisiert 10.11.09, 18:36h
Das Gericht folge mit seiner jüngsten Entscheidung einem rechtskräftigen Urteil des Oberwaltungsgerichts und einem Urteil der 22. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom Dezember 2007, sagte Schwerdtfeger weiter. In dem Düsseldorfer Urteil vor zwei Jahren hatten die Richter eine Klage von "pro Köln" mit Blick auf die NRW-Verfassungsschutzberichte für die Jahre 2005 und 2006 abgewiesen.
Die jüngste Entscheidung der 22. Kammer setze die bisherige juristische Linie fort, erläuterte Schwerdtfeger. Bereits 2007 hieß es in der Urteilsbegründung, dass die Publikationen der Klägerin unter anderem "Äußerungen enthielten, die bei einer Gesamtbetrachtung darauf zielten, Ausländer vor allem muslimischer Herkunft pauschal wegen ihrer Abstammung und Religionszugehörigkeit herabzusetzen und auszugrenzen".
NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) wertete die Entscheidung der Richter als eine Bestätigung der Einschätzung des Innenministeriums. "Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zeigt erneut, dass pro Köln auch weiterhin beobachtet werden muss, um Gefahren für die verfassungsgemäße Ordnung frühzeitig reagieren zu können", erklärte Wolf am Dienstag in Düsseldorf. (kna)
Niederlage für "pro Köln"
11.11.2009 | 15.30 Uhr | Valletta
Ich wundere mich schon...m.E. hat "pro Köln" keine Bomben geworfen, Frauen unterdrückt,Andersgläubige getötet etc.....all dies darf im Namen des…
Auch die Linken besitzen die große Ehre vom ...
11.11.2009 | 14.54 Uhr | acjj2006
... Verfassungsschutz NRW beobachtet zu werden. Sie haben aber das große Glück oder wie es der Genosse Zufall will, dass sie nicht als…
@ Jellinik
11.11.2009 | 11.59 Uhr | Newton
Pro Köln sieht das anscheinend anders und findet nicht, dass der Verfassungsschutz völlig überschätzt wird. Ansonsten würden die brauen Genossen wohl…
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