Erstellt 17.11.09, 17:29h, aktualisiert 17.11.09, 17:32h
Anlässlich eines Bühnenauftritts von Willemsen, der auch als Kabarettist tätig ist, hatte die "Saarbrücker Zeitung" mit der Überschrift "Heute wird offen gelogen" das Interview veröffentlicht. Darin sagte Willemsen unter anderem wörtlich: "Das 'Focus'-Interview, das Markwort mit Ernst Jünger geführt haben will, war schon zwei Jahre zuvor in der 'Bunten' erschienen." Markwort sah sich durch diese unzutreffende Aussage in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Nicht er, sondern der Journalist Axel Thorer hatte das Interview mit Jünger geführt, das der "Focus" 1993 in Teilen erneut abdruckte.
Keine Tatsachenbehauptung
Markwort argumentierte, durch diese Äußerungen entstehe in der Öffentlichkeit ein seinem Ansehen abträglicher Eindruck. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Hamburg gaben dem Chefredakteur recht. Die "Saarbrücker Zeitung" habe die Behauptung Willemsens nicht nur verbreitet, "sondern sie sich in einer Weise zu eigen gemacht, dass sie ihr als eigene Behauptung zuzurechnen ist", urteilte das Oberlandesgericht, das keine Revision in der Sache zulassen wollte. Erst nach einer erfolgreichen Beschwerde der Zeitung beim BGH wurde das höchstrichterliche Verfahren in Karlsruhe möglich.
Anders als die Vorinstanzen stufte der BGH die Willemsen-Äußerungen nicht als Tatsachenbehauptungen ein. Es handle sich um eine "nicht gegen den Kläger persönlich gerichtete Meinungsäußerung mit einem wahren Tatsachenkern", hieß es. Die Aussage "Heute wird offen gelogen" richte sich gegen die Berichterstattung im Magazin "Focus", für die Markwort als Chefredakteur verantwortlich war. Sie gebe die Meinung Willemsens über die mangelnde Wahrheitsliebe in den Medien wieder. Markworts Persönlichkeitsschutz habe in diesem Fall hinter dem Recht der Zeitung auf Presse- und Meinungsfreiheit zurückzutreten, auch wenn er nicht selbst das Interview mit Jünger geführt habe.
Die vorausgegangenen Urteile der Hamburger Gerichte waren zum Teil scharf kritisiert worden. Mehrere Medien werteten das Urteil des Oberlandesgerichts als große Hürde, weiter Interviews drucken zu können. Die geforderte Überprüfung von Details einzelner Interviewaussagen sei im Redaktionsalltag nicht zu leisten, lautete ein Argument. (epd)
Schon in der Bibel steht geschrieben..
19.11.2009 | 19.12 Uhr | Günther Haupt
"Du sollst kein falsches Zeugnis wider deinen nächsten geben". Aber nun haben es die Journalisten schriftlich: Sie dürfen lügen! Recht haben und…
FOCUS und Markwort ist eine Nullnummer!
18.11.2009 | 00.08 Uhr | Morgenstern
Da hatte der FOCUS ausnahmsweise mal einen wirklich interessanten Artikel:
FOCUS Nr. 47, 18. November 1996,
"Wer unter euch groß sein will,…
Focus? Ick lach mir tot...
17.11.2009 | 18.06 Uhr | Nestbeschmutzer
Is' det nich det Blatt wo sich hat von ein Jerichtsurteil bestätijen lassen det seine Leser so däh,lich sin' det se die Illistrierte nich von een…
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