Erstellt 19.11.09, 13:06h, aktualisiert 19.11.09, 13:06h
Becker steht unter dringendem Verdacht, an dem Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und zwei seiner Begleiter am 7. April 1977 in Karlsruhe beteiligt gewesen zu sein. Die 57-Jährige war am 27. August in Berlin festgenommen worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Ermittlungsrichter entscheiden
Die Bundesanwaltschaft hat nach Angaben der Zeitung bestätigt, dass Becker Haftbeschwerde eingelegt hat. Die Bundesanwaltschaft habe dazu bereits "ablehnend Stellung genommen". Zunächst müsse nun der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe darüber entscheiden.
Die Haftbeschwerde Beckers stammt den Angaben zufolge vom 11. November und umfasst knapp 20 Seiten. Sollte sie zumindest teilweise erfolgreich sein, könnte die ehemalige Terroristin mangels Fluchtgefahr unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt werden, berichtete die Zeitung. Becker habe vor ihrer Verhaftung als Heilpraktikerin in einem gutbürgerlichen Berliner Vorort gewohnt.
Mit einer Anklage ist dem Bericht zufolge im Frühjahr 2010 zu rechnen. Becker war verhaftet worden, nachdem am RAF-Bekennerschreiben zum Buback-Attentat ihre DNA-Spuren gefunden wurden. Außerdem stellten die Ermittler bei der Durchsuchung ihrer Wohnung Unterlagen sicher, die zusammen mit weiteren Beweismitteln den dringenden Tatverdacht gegen Becker begründeten. Laut "Frankfurter Allgemeiner Zeitung" fand sich dort ein Zettel mit dem Datum des Jahrestages des Buback-Mordes mit dem Satz: "Natürlich würde ich es heute nicht wieder machen." (ddp)
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