Von Britta Havlicek, 23.11.09, 15:03h, aktualisiert 24.11.09, 09:52h
„Ich muss verrückt gewesen sein“, sagte die 62-Jährige vor Gericht. „Ich habe mich aus Mitleid breit schlagen lassen. Wahrscheinlich habe ich ein Helfersyndrom.“ Widdig sei „ ein 1500-Seelen-Dorf, wo man sich kennt“, ergänzt der Anwalt der Angeklagten. Da habe sich keiner der finanzschwachen Kunden gewundert, dass sie den Kredit von der Filialleiterin bekamen, der normalerweise wegen fehlender Sicherheiten von einer Bank nie bewilligt worden wäre.
Es waren Betreiber eines kleinen Taxiunternehmens, einer kleinen Baugesellschaft, eines Mini-Autohandels und eines Versicherungsbüros und Privatleute, die Geld erbaten. „Ich dachte,die bräuchten nur ein paar Monate Luft, dann zahlen sie das Geld zurück.“ Doch nicht in allen Fällen klappte das. Als die Lücken immer größer wurden, nahm die Filialleiterin 1999 sogar eine Hypothek von damals 300.000 Mark auf ihr Haus auf, um Konten auszugleichen.
Doch die Kreditforderungen hielten an - und die 62-Jährige half weiter. Beinahe täglich buchte sie kleinere und größere Beträge von mehr als 20 dicken Sparkonten auf klamme Konten, immer in mehreren Schritten, immer möglichst krumme Beträge. „Aber ich habe irgendwann den Überblick verloren.“
Ende Februar 2005 bemerkte ein Kunde die Unstimmigkeiten. Es folgte die fristlose Kündigung. Weil die Filialleiterin bereitwillig ihre zwei Mehrfamilienhäuser, ihre Lebensversicherungen und Barschaften der Bank überschrieb, verzichtete das Unternehmen auf ein Strafverfahren und glich die Konten der Kunden aus. Doch im letzten Jahr erstattete der Inhaber eines dieser Sparkonten doch Anzeige. 117 Fälle der Untreue konnten nachgewiesen werden. 22 Monate auf Bewährung seien angemessen, so das Urteil. Sie habe nicht aus Eigennutz gehandelt. Und sie sei bestraft genug: Die 62-Jährige ist arbeitslos, hat ihr Eigenheim und ihre Altersvorsorgen verloren und lebt von einer kleinen Frührente.
@TT1975
24.11.2009 | 15.52 Uhr | BruderJakob
Schmeißen sie hier möglicherweise (zivilrechtlichen) Schadensersatz mit einer (strafrechtlichen) Verurteilung zusammen?
Das eine hat mit dem anderen…
Natürlich muss
24.11.2009 | 11.26 Uhr | TT1975
die Frau bestraft werden. Aber wird sie nicht doppelt gestraft, da sie doch bereits vorher all ihr vermögen abgegeben hat um ihre schulden…
Zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig
24.11.2009 | 09.42 Uhr | fourcatmafia
Den einzigen Fehler, den die Frau gemacht hat:
Sie hat viel zu wenig genommen.
Sowas geht nur, wenn man richtig abstaubt. Ab 50 Millionen gibt es…
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