Erstellt 27.11.09, 14:44h
Die 6. Beschlussabteilung der Behörde habe den Verfahrensbeteiligten Anfang November mitgeteilt, dass sie das Vorhaben untersagen wolle. Die ins Auge gefasste Fusion verstärke die marktbeherrschende Stellung in den Leser- und Anzeigenmärkten der beiden Aachener Blätter.
Die Aachener Verlagsgesellschaft hält derzeit 75,5 Prozent der Anteile an der Zeitungsverlag Aachen GmbH. Die restlichen 24,5 Prozent der Anteile werden bereits indirekt von der Rheinisch Bergischen Verlagsgesellschaft gehalten.
In der Begründung der ablehnenden Haltung der Kartellbehörde heißt es, im gemeinsamen Verbreitungsgebiet der drei Zeitungen wäre der potenzielle Wettbewerb zwischen den beiden Verlagsgesellschaften entfallen. "Bei monopolistisch strukturierten Märkten - wie dem vorliegenden - kommt dem Erhalt potenziellen Wettbewerbs eine besondere Bedeutung zu."
In der Region Heinsberg hätte die Fusion nach Auffassung des Kartellamts das Ende des Wettbewerbs und eine weitere Konzentration der Marktanteile auf dem Leser- und Anzeigenmarkt bedeutet. Denn dort stehen sich beide Verlage als unmittelbare Konkurrenten gegenüber. Im südlichen Kreis Aachen würde die Wettbewerbsstellung der Rheinisch Bergischen Verlagsgesellschaft durch ihre überlegene Finanzkraft gegenüber dem Anzeigenverlag Weiss verstärkt.
Der Zeitungsverlag Aachen hatte am Vorabend mitgeteilt, Anlass für den Rückzug aus den Verkaufsverhandlungen sei die erkennbar ablehnende Haltung des Bundeskartellamts gewesen. Die Gesellschafter kündigten an, das Unternehmen fortzuentwickeln und die publizistischen Produkte zu festigen, um gestärkt aus der Zeitungs-und Werbekrise hervorzugehen. (dpa)
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