Erstellt 03.12.09, 15:16h, aktualisiert 03.12.09, 15:16h
Der Beschwerdeausschuss erteilte "Bild Online" eine nicht- öffentliche Rüge für die Berichterstattung über ein Familiendrama. Eine Mutter hatte sich und ihre drei Kinder in einem Auto angezündet. Die Redaktion veröffentlichte Fotos der Verstorbenen und habe damit deren Persönlichkeitsrechte verletzt. Der Ausschuss sieht hier zudem das Gebot der zurückhaltenden Berichterstattung bei Suiziden verletzt.
Die Redaktion der "Offenbach-Post - Online" wurde wegen der Diskriminierung einer Minderheit gerügt. Sie hatte über eine Bande von mutmaßlichen Betrügern berichtet und ohne jeden weiteren Sachbezug indirekt mitgeteilt, dass diese zur Gruppe der Sinti und Roma gehört. Das schüre Vorurteile gegen diese ethnische Gruppe. Die Redaktion hatte schon im Artikel selbst gemutmaßt, dass sie sich dafür eine Rüge des Presserats einhandeln könnte. Trotzdem sei dies ein klarer Verstoß gegen den Kodex.
Fehlende Transparenz bemängelte der Presserat bei der "Thüringer Allgemeinen". Die Zeitung hatte die Amtsbilanz eines scheidenden Bundestagsabgeordneten und Bürgermeisters kritisch beleuchtet. Der Autor des Beitrages war bis kurz vor Erscheinen des Artikels Pressesprecher dieses Politikers. Diese wichtige Information zur Einordnung des Beitrages sei dem Leser aber vorenthalten worden. (dpa)
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