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Chaos-Wohnung

Katze im Müll verendet

Erstellt 21.12.09, 18:31h

Vergammelte Nahrungsmittel und verschimmelter Müll – so hinterließ Hubert K. seine Wohnung. Auch zwei Katzen ließ er in der Messie-Bude zurück. Die eine verendete qualvoll im Dreck, die andere fand man in einem erbärmlichen Zustand. Jetzt muss er zahlen.

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Hubert K. ließ seine Katzen im Dreck zurück. Jetzt muss er wegen Tierquälerei eine Strafe zahlen. (Symbolbild: dpa)
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Hubert K. ließ seine Katzen im Dreck zurück. Jetzt muss er wegen Tierquälerei eine Strafe zahlen. (Symbolbild: dpa)
Köln - Den Nachbarn fiel der starke Geruch nach Verwesung auf, der aus Hubert K.s Wohnung in Brück ins Treppenhaus gedrungen war. Seit Wochen hatten sie den Mieter nicht gesehen. Deshalb verständigten sie die die Hausverwalterin. Am 16. Juli dieses Jahres verschaffte sie sich Zutritt zu den Räumen in der Petersenstraße. Ihr bot sich ein chaotisches Bild. Hubert K., der monatelang die Miete schuldig geblieben war, hatte in den Zimmern jede Menge Müll und defekte Kleinmöbel hinterlassen. Den Elektroherd dagegen, der zur Wohnung gehörte, hatte er aus der Küchenzeile ausgebaut und mitgenommen. Inmitten des Abfalls, zu dem verschimmelte Essensreste, ein blutverschmiertes Handtuch und ein Beutel mit vergammelten Fleischresten gehörten, fand die Hausverwalterin zwei Katzen. Die eine war tot, die andere in einem erbärmlichen Zustand. Die Frau informierte die Polizei.

Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sollte Hubert K., der inzwischen in Porz anscheinend zur Untermiete wohnt, am Montag in Saal 217 des Amtsgerichts erscheinen. Doch der 36-Jährige blieb der Verhandlung fern. So konnten sich die Staatsanwältin und die Richterin nur an die Akten halten. In ihnen ist hineichend festgehalten, wie sehr die Katzen gelitten haben müssen. Der Körper des verendeten Tiers war angefressen, und die andere Katze, die es offenbar wegen ihres extremen Hungers angenagt hatte, war der Beschreibung zufolge „abgemagert, verwahrlost und verstört“. Sie wurde in ein Tierheim gebracht. Was aus ihr geworden ist und ob sie überhaupt überlebt hat, geht aus den Akten nicht hervor.

Strafbefehl über 1350 Euro

„Warum kann man nicht einfach die Tür aufmachen und die Tiere rauslaufen lassen?“, wunderte sich die Vorsitzende über diese Tierquälerei. Sie verhängte gegen Hubert K. einen Strafbefehl: Er muss 1350 Euro zahlen. Der Schlusskommentar der Richterin: „Soll er doch den Mut haben, Einspruch einzulegen und hier sein Gesicht hinzuhalten.“ (cs)



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