Erstellt 21.12.09, 18:31h
Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sollte Hubert K., der inzwischen in Porz anscheinend zur Untermiete wohnt, am Montag in Saal 217 des Amtsgerichts erscheinen. Doch der 36-Jährige blieb der Verhandlung fern. So konnten sich die Staatsanwältin und die Richterin nur an die Akten halten. In ihnen ist hineichend festgehalten, wie sehr die Katzen gelitten haben müssen. Der Körper des verendeten Tiers war angefressen, und die andere Katze, die es offenbar wegen ihres extremen Hungers angenagt hatte, war der Beschreibung zufolge „abgemagert, verwahrlost und verstört“. Sie wurde in ein Tierheim gebracht. Was aus ihr geworden ist und ob sie überhaupt überlebt hat, geht aus den Akten nicht hervor.
Strafbefehl über 1350 Euro
„Warum kann man nicht einfach die Tür aufmachen und die Tiere rauslaufen lassen?“, wunderte sich die Vorsitzende über diese Tierquälerei. Sie verhängte gegen Hubert K. einen Strafbefehl: Er muss 1350 Euro zahlen. Der Schlusskommentar der Richterin: „Soll er doch den Mut haben, Einspruch einzulegen und hier sein Gesicht hinzuhalten.“ (cs)
Das geht noch
22.12.2009 | 19.21 Uhr | roti
Natürlich ist es im Verhälnis der Tierqualen eine milde Strafe.
Im Verhältnis des Einkommens des Verurteilten sicher hoch.
Abe wenn man sieht…
Nachdenklich
22.12.2009 | 10.43 Uhr | Olean
1350 Euro Strafe für das unerträgliche Quälen von Lebewesen? Was ist das für ein Rechtssystem, in dem der Respekt vor der Schöpfung so abgehandelt…
zu milde
22.12.2009 | 09.09 Uhr | Vossibaer
Mit dem sollten sie das Gleiche machen wie er mit seinen Tieren gemacht hat. Einsperren und richtig hungern lassen.
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