Erstellt 31.12.09, 10:00h
Bis Anfang 2010 haben damit bereits 42 Kommunen Umweltzonen eingeführt. Allein in Nordrheinwestfalen gibt es nach Angaben des Umweltministeriums mit den Erweiterungen 14 Umweltzonen in den Kommunen. Ohne Plakette dürfen Autofahrer die betroffenen Zentren nur noch in Sonderfällen passieren. Entscheidend sind die Windschutzscheiben-Plaketten: rote für die alte Diesel-Norm Euro 2, gelbe für die umweltfreundlichere Norm Euro 3 und grüne für den besseren Standard Euro 4.
Die uneinheitlichen Regelungen für die Einfahrt in die Umweltzonen sorgen genauso wie unterschiedliche Ausnahmeregelungen für Probleme. Nach Angaben des Verbandes der Automobilindustrie (VDA) haben in manchen Städten nahezu alle Gewerbetreibende und Bewohner freie Fahrt. In anderen Kommunen gilt dies nicht. Das sei nicht nachvollziehbar, erklärt der Verband und fordert eine Vereinheitlichung der Ausnahmeregeln. Zudem spricht sich der VDA dafür aus, Reisebusse der Abgasnorm Euro 3 in Umweltzonen zuzulassen oder zumindest eine einheitliche Regelung zu finden. Nach Ansicht der Experten seien Fahrverbote für diese unverhältnismäßig, da „der Anteil des Busses weniger als zwei Prozent der gesamten Feinstaubemissionen vor Ort“ betrage.
Eine zu hohe Feinstaubbelastung der Luft kann Asthma- und Lungenerkrankungen auslösen und zu Herz-Kreislauf-Störungen führen. Umweltzonen wurden als Folge auf massiver Überschreitungen der Gesundheits-Grenzwerte der EU eingeführt. Der liegt pro Kubikmeter Luft bei 50 Mikrogramm Feinstaub und darf nur an höchsten 35 Tagen im Jahr überschritten werden.
Mit den Umweltzonen soll die Luftqualität besonders der Innenstädte verbessert werden. Autofahrer müssen 40 Euro Bußgeld zahlen und erhalten einem Punkt im Flensburger Bundeszentralregister, wenn ihre Fahrzeuge ohne Plakette oder Ausnahmegenehmigung in die Umweltzone fahren. (ddp, sid)
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