Von Ralf Rohrmoser-von Glasow, 30.12.09, 10:16h, aktualisiert 30.12.09, 10:17h
Christa Schäffeler, Mitarbeiterin beim Kreis, hat sie alle in den Händen gehabt. Sie kontrolliert und registriert, was bei der Polizei gelandet ist. „Normalerweise schicken wir bis zu 250 Waffen im Jahr an zwei Terminen zum Landesamt für zentrale polizeitechnische Dienste“, erzählt sie. Dort werden sie im Hochofen eingeschmolzen. Doch im vergangenen Halbjahr, nach Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes, musste sie alle zwei Monate einen Transport organisieren.
Von den etwa 500 abgegebenen Exemplaren fallen 230 unter den Begriff illegal: 150 Kurz- und 80 Langwaffen - bisher. Die restlichen sind auf den so genannten Waffenbesitzkarten eingetragen, doch ihre Inhaber scheuen zum Beispiel die immensen Kosten für die fortan geforderten Spezialschränke zur Aufbewahrung oder 150 bis 300 Euro teure Blockiersysteme, die die Waffen unscharf machen.
Erneut angestoßen hatte die Diskussion um die Gefahrenpotenziale der Amoklauf von Winnenden. Das Waffengesetz wurde verschärft. Der junge Täter hatte sich eine Pistole seines Vaters genommen, die nicht verschlossen gewesen war. Die Aufbewahrungspflicht wird im neuen Gesetzestext präzisiert. Danach müssen Kurzwaffen in so genannten B-Schränken aufbewahrt werden, die besonders gesichert sind und nicht so einfach weggeschafft werden können. Gerade mit Pistolen werden die meisten Straftaten begangen. Langwaffen gehören in „A-Schränke“, die ebenfalls Sicherheitsstandards erfüllen. Vor allem müssen sie vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt sein. Außerdem sehen die entsprechenden Paragrafen jetzt auch eine Kontrolle in Form von Hausbesuchen vor.
Der Kreis wird alle Inhaber einer Waffenbesitzkarte anschreiben und die entsprechende Überprüfung ankündigen. Das sind für die Kreispolizei immerhin rund 14 650 solcher Karten, auf die 18 665 Lang- und 9359 Kurzwaffen eingetragen sind (Stand 31. Dezember 2008). Wer eine ordnungsgemäße Aufbewahrung nicht nachweisen kann, muss die Waffenbesitzkarte abgeben. Im Zweifel gibt es den Hausbesuch.
Aber nicht nur mit der Peitsche geht der Staat vor: Die Amnestie war für eine Übergangszeit ausdrücklich vorgesehen. Besitzer illegaler Waffen dürfen Pistolen und Gewehre bei der Polizei abgeben, ohne sich direkt einer Straftat schuldig zu machen. Letzter Zeitpunkt dafür ist allerdings schon der 31. Dezember 2009. Also können entsprechende Besitztümer nur noch heute und morgen bei einer der Polizeiwachen abgegeben werden. Wer ab dem 1. Januar damit angetroffen wird, begeht ein Delikt, das eine Anzeige nach sich zieht - und zwar sofort. Und illegal ist eine ganze Menge, von den Luftdruckwaffen ab einer Bewegungsenergie von 7,5 Joule über Schreckschusswaffen ohne Kennzeichnung (etwa ein F im Fünfeck für frei), Kleinkaliber bis hin zu Großkalibern. Sportschützen und Jäger dürfen sie führen, müssen aber einen Nachweis dafür erbringen. Auch Sammler sind berechtigt, wenn sie die entsprechende Waffenbesitzkarte beantragt haben. Ausgenommen sind indes Stücke, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, Granaten oder Maschinenpistolen zum Beispiel. Dafür gelten eigene gesetzliche Regelungen.
| JETZT BESTELLEN! 4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%. |
|
Anzeige
22. April 2012,
E-Werk Köln
Jemal vor Rückkehr ins Kölner Team
Der 1. FC Köln hat zwei Gesichter
![]() |
Mahjongg Fortuna » 2337 Spieler |
![]() |
Zuma » 1507 Spieler |
![]() |
Bookworm » 1263 Spieler |
![]() |
Bubble Shooter » 1034 Spieler |
![]() |
Bejeweled 2 » 956 Spieler |