Schriftgröße

GEZ-Umbau

Volle Gebühren für das Handy

Von Jan-Philipp Hein, 08.12.09, 10:20h, aktualisiert 22.12.09, 09:17h

Die Ministerpräsidenten beraten über einen Umbau der Rundfunkgebühren. Demnach könnten demnächst volle Gebühren auch für Besitzer von Smartphones und Laptops anfallen. Der Zahler wäre dann in der Beweispflicht.

Iphone
Bild vergrößern
So genannte Smartphones wie das iPhone werden immer beliebter – und könnten gebührenpflichtig werden.
Iphone
Bild verkleinern
So genannte Smartphones wie das iPhone werden immer beliebter – und könnten gebührenpflichtig werden.
BREMEN - Die Ministerpräsidenten der Länder müssen 2010 eine Reform der Rundfunkgebühren beraten. Es geht um die Frage, ob es zukünftig eine „Haushaltsabgabe“ oder eine „modifizierte Geräteabgabe“ geben soll. Doch unabhängig davon steht offenbar schon jetzt fest: Für „Neuartige Rundfunkempfangsgeräte“, wie Computer und Smartphones bei der GEZ heißen, werden die Gebühren dramatisch steigen - vermutlich um 200 Prozent. Bisher werden für Haushalte, in denen sich zwar ein PC oder ein Smartphone befindet, aber weder einen Fernseher noch ein Radio, 5,76 Euro pro Monat fällig. Ab 2013, so die Pläne der Länderchefs, sollen diese Geräte, die wohl kaum jemand zum Empfang von ARD und ZDF anschafft, voll gebührenpflichtig werden - also rund 18 Euro pro Monat kosten.

Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, ließ diese Pläne jetzt bei einem Pressegespräch durchsickern. Im nordrhein-westfälischen Medienministerium ist man wegen des Vorstoß aus Rheinland-Pfalz überrascht. Das Thema befände sich noch auf „Referentenebene“, heißt es auf Nachfrage. Entschieden werden soll im Sommer 2010. Die neuen Gebühren würden ab 2013 erhoben werden.

Der Rheinland-Pfälzer Stadelmaier gilt als einer der mächtigsten Medienpolitiker der Republik. Er koordiniert die Rundfunkpolitik der Länder. Der Staatssekretär ließ jetzt auch durchsickern, dass in Zukunft die potenziellen Gebührenzahler den Beweis zu liefern hätten, dass sie kein GEZ-pflichtiges Gerät besitzen. Bisher mussten die GEZ-Schnüffler hier den Beweis liefern. Da diese keine Wohnungen betreten dürfen, gelang das fast nie. Eine solche Beweislastumkehr stellt man sich in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei so vor: „Es könnte eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben werden“, so ein Mitarbeiter.

Auch sonst tut man sich schwer, die Pläne nicht als Erhöhung der Gebühren und Verschärfung der Einzugspraxis zu verkaufen: „Es geht nicht darum, die Gebühren zu erhöhen, sondern eine faire Finanzierung zu erreichen“, so der Mitarbeiter der Staatskanzlei. Haushalte, in denen nur ein Rechner und eine Internetleitung oder gar nur ein Smartphone vorhanden sind, dürften noch rar sein. Doch es werden bald immer mehr werden, denn das konventionelle Fernsehen büßt mit dem Generationswechsel seine Bedeutung ein. Seit 2007 sind internetfähige Geräte gebührenpflichtig.

Die GEZ weist aus, wie oft nur ein PC oder Smartphone ohne Fernseher oder Radio angemeldet wurden. 2007 waren es 118 235 - gegenüber rund 33 Millionen Fernsehern. Doch: Schon 2008 kamen fast 70 000 Anmeldungen hinzu. Vor einem Jahr kam eine ARD / ZDF-Onlinestudie zum Ergebnis, dass Jugendliche das Internet stärker nutzten als den Fernseher - um sich zum Beispiel auch zeitversetzt TV-Sendungen in den Mediatheken der Sender anzusehen. Kritiker wenden ein, dass der Empfang von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sender auf Smartphones praktisch kaum ungestört möglich sei. Aus der Mainzer Staatskanzlei heißt es dazu: „Irgendwann kommt die technische Entwicklung und darum müssen wir das jetzt berücksichtigen.“

Im Jahr 2008 wurde zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und den Privaten erbittert um den Rundfunkänderungsstaatsvertrag gestritten. Letztere fürchteten und fürchten eine gebührenfinanzierte Konkurrenz im Netz, wo sie selbst oft noch nicht die Gewinnschwelle erreicht haben. Am Ende stand der sogenannte Drei-Stufen-Test, mit dem ARD und ZDF prüfen sollten, welche Inhalte ihrem Auftrag entsprechend online gestellt werden dürfen.

Politiker, insbesondere der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), der Chef Stadelmaiers ist, betonten, damit den öffentlich-rechtlichen klare Grenzen gesetzt zu haben.

Wenn es nun darum geht, für diese begrenzten Inhalte die vollen Gebühren zu verlangen, klingt das anders: Man sehe nicht, dass die Öffentlich-Rechtlichen im Internet „so furchtbar eingeschränkt wären“, heißt es.



Den Kölner Stadt-Anzeiger im Abonnement erhalten JETZT BESTELLEN!
4 Wochen Kölner Stadt-Anzeiger zum Vorzugspreis. Sie sparen mehr als 35%.

Kölner Stadt-Anzeiger auf dem iPad


Anzeige


Bildergalerien


ksta-blogs.de


Kolumne


WAS.WANN.WO.


Hintergrund


Extra


Dienste