Von Jan-Philipp Hein, 08.12.09, 10:20h, aktualisiert 22.12.09, 09:17h
Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, ließ diese Pläne jetzt bei einem Pressegespräch durchsickern. Im nordrhein-westfälischen Medienministerium ist man wegen des Vorstoß aus Rheinland-Pfalz überrascht. Das Thema befände sich noch auf „Referentenebene“, heißt es auf Nachfrage. Entschieden werden soll im Sommer 2010. Die neuen Gebühren würden ab 2013 erhoben werden.
Der Rheinland-Pfälzer Stadelmaier gilt als einer der mächtigsten Medienpolitiker der Republik. Er koordiniert die Rundfunkpolitik der Länder. Der Staatssekretär ließ jetzt auch durchsickern, dass in Zukunft die potenziellen Gebührenzahler den Beweis zu liefern hätten, dass sie kein GEZ-pflichtiges Gerät besitzen. Bisher mussten die GEZ-Schnüffler hier den Beweis liefern. Da diese keine Wohnungen betreten dürfen, gelang das fast nie. Eine solche Beweislastumkehr stellt man sich in der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei so vor: „Es könnte eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben werden“, so ein Mitarbeiter.
Auch sonst tut man sich schwer, die Pläne nicht als Erhöhung der Gebühren und Verschärfung der Einzugspraxis zu verkaufen: „Es geht nicht darum, die Gebühren zu erhöhen, sondern eine faire Finanzierung zu erreichen“, so der Mitarbeiter der Staatskanzlei. Haushalte, in denen nur ein Rechner und eine Internetleitung oder gar nur ein Smartphone vorhanden sind, dürften noch rar sein. Doch es werden bald immer mehr werden, denn das konventionelle Fernsehen büßt mit dem Generationswechsel seine Bedeutung ein. Seit 2007 sind internetfähige Geräte gebührenpflichtig.
Die GEZ weist aus, wie oft nur ein PC oder Smartphone ohne Fernseher oder Radio angemeldet wurden. 2007 waren es 118 235 - gegenüber rund 33 Millionen Fernsehern. Doch: Schon 2008 kamen fast 70 000 Anmeldungen hinzu. Vor einem Jahr kam eine ARD / ZDF-Onlinestudie zum Ergebnis, dass Jugendliche das Internet stärker nutzten als den Fernseher - um sich zum Beispiel auch zeitversetzt TV-Sendungen in den Mediatheken der Sender anzusehen. Kritiker wenden ein, dass der Empfang von Inhalten der öffentlich-rechtlichen Sender auf Smartphones praktisch kaum ungestört möglich sei. Aus der Mainzer Staatskanzlei heißt es dazu: „Irgendwann kommt die technische Entwicklung und darum müssen wir das jetzt berücksichtigen.“
Im Jahr 2008 wurde zwischen den öffentlich-rechtlichen Sendern und den Privaten erbittert um den Rundfunkänderungsstaatsvertrag gestritten. Letztere fürchteten und fürchten eine gebührenfinanzierte Konkurrenz im Netz, wo sie selbst oft noch nicht die Gewinnschwelle erreicht haben. Am Ende stand der sogenannte Drei-Stufen-Test, mit dem ARD und ZDF prüfen sollten, welche Inhalte ihrem Auftrag entsprechend online gestellt werden dürfen.
Politiker, insbesondere der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD), der Chef Stadelmaiers ist, betonten, damit den öffentlich-rechtlichen klare Grenzen gesetzt zu haben.
Wenn es nun darum geht, für diese begrenzten Inhalte die vollen Gebühren zu verlangen, klingt das anders: Man sehe nicht, dass die Öffentlich-Rechtlichen im Internet „so furchtbar eingeschränkt wären“, heißt es.
Immer weiter saugen,
09.12.2009 | 16.38 Uhr | svedo
bei uns SKLAVEN ist anscheinend noch genug zu holen. Hier geht es immer weiter hart, und für die meisten unbemerkt, um die Verdrängung der Freiheit.…
Kreative Politiker
09.12.2009 | 16.21 Uhr | Nutellus
Wenn Politiker als bezahltes Mitglied von Rundfunkräten ihre einzige Aufgabe darin sehen, nur noch bei der Gebühren einfallsreich zu sein, dann…
@privatversichert
09.12.2009 | 14.10 Uhr | Newton
Sie wollen doch nur "nicht-Fernseh-Besitzer", wie ich einer bin, dazu bringen, sich Videoclips aus dem öffentlich-rechtlichen Fernsehen anzuschauen…
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